17.01.2013 11:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Frauenquote: Die Zeit ist reif
Kurzfassung: Frauenquote: Die Zeit ist reifZur Anhörung des Rechtsausschusses zum SPD-Gesetzentwurf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Drs. 17/8878) sowie zum ...
[SPD - 17.01.2013] Frauenquote: Die Zeit ist reif
Zur Anhörung des Rechtsausschusses zum SPD-Gesetzentwurf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Drs.
17/8878) sowie zum Gesetzentwurf des Bundesrates, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls in den Bundestag eingebracht haben (Drs. 17/11139), erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Eva
Högl:
Die SPD fordert, dass mindestens 40 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen weiblich sein müssen. Das Ziel soll stufenweise erreicht werden. Die Expertenanhörung hat gezeigt, dass eine solche verbindliche Frauenquote notwendig ist. Es gibt genügend qualifizierte Frauen. 96 Prozent Männer in den Vorständen der - gemessen am Umsatz - 200 größten deutschen Unternehmen haben nichts mit angeblich fehlenden qualifizierten Frauen zu tun.
Der Sachverständige Thomas Sattelberger hat ausgeführt, die Gegner der Quote trügen die Legende von der Bestenauswahl bei der Besetzung von
Vorstands- und Aufsichtsratsposten wie eine Monstranz vor sich her. Ignoriert werde dabei die hohe Bedeutung von männlichen Seilschaften, von Tauschgeschäften und von Statthalterbesetzungen. Es handelt sich also um eine strukturelle Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber muss deshalb handeln.
Das Grundgesetz verlangt, dass der Staat aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Die gesetzliche Quote erfüllt diesen Auftrag.
Jutta Glock vom Deutschen Juristinnenbund hat diese Auffassung bestätigt.
Sie verwies hierzu auch auf das Ergebnis einer von den Landesjustizministern in Auftrag gegebenen ausführlichen Untersuchung.
Auch alle von der Koalition benannten Sachverständigen sahen dringenden Handlungsbedarf bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen der Unternehmen. Zwar hatten für einige bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie ausreichende Krippenplätze und eine andere Unternehmenskultur Vorrang. Heribert Hirte und Daniela Weber-Rey forderten "gnadenlose Transparenz" hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen. Und Weber-Rey würde vor einer gesetzlichen Regelung mindestens noch die Gremienwahlen 2013 und 2014 abwarten, um den Unternehmen eine letzte Chance für freiwillige Verbesserungen zu geben.
Diese Chancen gab es in der Vergangenheit reichlich. Sie wurden kaum genutzt.
Die Zeit ist jetzt reif für die gesetzliche Frauenquote.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur Anhörung des Rechtsausschusses zum SPD-Gesetzentwurf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Drs.
17/8878) sowie zum Gesetzentwurf des Bundesrates, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls in den Bundestag eingebracht haben (Drs. 17/11139), erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Eva
Högl:
Die SPD fordert, dass mindestens 40 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen weiblich sein müssen. Das Ziel soll stufenweise erreicht werden. Die Expertenanhörung hat gezeigt, dass eine solche verbindliche Frauenquote notwendig ist. Es gibt genügend qualifizierte Frauen. 96 Prozent Männer in den Vorständen der - gemessen am Umsatz - 200 größten deutschen Unternehmen haben nichts mit angeblich fehlenden qualifizierten Frauen zu tun.
Der Sachverständige Thomas Sattelberger hat ausgeführt, die Gegner der Quote trügen die Legende von der Bestenauswahl bei der Besetzung von
Vorstands- und Aufsichtsratsposten wie eine Monstranz vor sich her. Ignoriert werde dabei die hohe Bedeutung von männlichen Seilschaften, von Tauschgeschäften und von Statthalterbesetzungen. Es handelt sich also um eine strukturelle Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber muss deshalb handeln.
Das Grundgesetz verlangt, dass der Staat aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Die gesetzliche Quote erfüllt diesen Auftrag.
Jutta Glock vom Deutschen Juristinnenbund hat diese Auffassung bestätigt.
Sie verwies hierzu auch auf das Ergebnis einer von den Landesjustizministern in Auftrag gegebenen ausführlichen Untersuchung.
Auch alle von der Koalition benannten Sachverständigen sahen dringenden Handlungsbedarf bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen der Unternehmen. Zwar hatten für einige bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie ausreichende Krippenplätze und eine andere Unternehmenskultur Vorrang. Heribert Hirte und Daniela Weber-Rey forderten "gnadenlose Transparenz" hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen. Und Weber-Rey würde vor einer gesetzlichen Regelung mindestens noch die Gremienwahlen 2013 und 2014 abwarten, um den Unternehmen eine letzte Chance für freiwillige Verbesserungen zu geben.
Diese Chancen gab es in der Vergangenheit reichlich. Sie wurden kaum genutzt.
Die Zeit ist jetzt reif für die gesetzliche Frauenquote.
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