25.01.2013 13:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)
Solidarität ist keine Einbahnstraße
Kurzfassung: Solidarität ist keine EinbahnstraßeRentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb macht die Partei DIE LINKE momentan Stimmung gegen den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der auch bei Senioren ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 25.01.2013] Solidarität ist keine Einbahnstraße
Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb macht die Partei DIE LINKE momentan Stimmung gegen den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der auch bei Senioren in der Gesetzlichen Krankenversicherung fällig wird. Doch das Argument verfängt nicht. Denn umgekehrt tragen junge Erwerbstätige mehr als die Hälfte der Kosten, die Ältere in der Krankenversicherung verursachen.
Seit Juli 2005 zahlen Arbeitnehmer und Rentner den Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dagegen haben einige Ruheständler - erfolglos - geklagt. DIE LINKE rechnet jetzt vor, dass Rentner seit 2005 mehr als 7,5 Milliarden Euro zur Finanzierung des Krankengelds beigetragen hätten. Was nach Skandal riecht, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen aber als Milchmädchenrechnung.
Es gibt nämlich keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Sonderbeitrag und dem Krankengeldanspruch. Der Beitrag dient vielmehr zur Finanzierung aller Leistungsansprüche in der GKV. So kann ja beispielsweise auch kein Mann einen niedrigeren Beitrag verlangen, weil er von den Leistungen bei Mutterschaft ausgeschlossen bleibt.
Außerdem vergessen die Wortführer, dass die Solidargemeinschaft ältere Versicherte bereits in hohem Maß unterstützt:
Im Jahr 2010 zahlte ein erwerbstätiges GKV-Mitglied zusammen mit dem Arbeitgeberanteil durchschnittlich 3.589 Euro an seine Krankenversicherung, nahm aber lediglich Leistungen für 2.473 Euro in Anspruch.
Rentner schlugen hingegen mit durchschnittlich 4.792 Euro Kosten je Mitglied zu Buche, die Beitragseinnahmen lagen indes im Schnitt nur bei 2.116 Euro.
Jeder beitragszahlende Rentner finanziert also gerade einmal 44 Prozent der von ihm verursachten Leistungsausgaben. Ruheständler vom Sonderbeitrag zu befreien hieße also, die jüngeren Beitragszahler noch stärker zu belasten.
Dr. Jochen Pimpertz
Telefon: 0221 4981-760
Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb macht die Partei DIE LINKE momentan Stimmung gegen den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der auch bei Senioren in der Gesetzlichen Krankenversicherung fällig wird. Doch das Argument verfängt nicht. Denn umgekehrt tragen junge Erwerbstätige mehr als die Hälfte der Kosten, die Ältere in der Krankenversicherung verursachen.
Seit Juli 2005 zahlen Arbeitnehmer und Rentner den Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dagegen haben einige Ruheständler - erfolglos - geklagt. DIE LINKE rechnet jetzt vor, dass Rentner seit 2005 mehr als 7,5 Milliarden Euro zur Finanzierung des Krankengelds beigetragen hätten. Was nach Skandal riecht, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen aber als Milchmädchenrechnung.
Es gibt nämlich keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Sonderbeitrag und dem Krankengeldanspruch. Der Beitrag dient vielmehr zur Finanzierung aller Leistungsansprüche in der GKV. So kann ja beispielsweise auch kein Mann einen niedrigeren Beitrag verlangen, weil er von den Leistungen bei Mutterschaft ausgeschlossen bleibt.
Außerdem vergessen die Wortführer, dass die Solidargemeinschaft ältere Versicherte bereits in hohem Maß unterstützt:
Im Jahr 2010 zahlte ein erwerbstätiges GKV-Mitglied zusammen mit dem Arbeitgeberanteil durchschnittlich 3.589 Euro an seine Krankenversicherung, nahm aber lediglich Leistungen für 2.473 Euro in Anspruch.
Rentner schlugen hingegen mit durchschnittlich 4.792 Euro Kosten je Mitglied zu Buche, die Beitragseinnahmen lagen indes im Schnitt nur bei 2.116 Euro.
Jeder beitragszahlende Rentner finanziert also gerade einmal 44 Prozent der von ihm verursachten Leistungsausgaben. Ruheständler vom Sonderbeitrag zu befreien hieße also, die jüngeren Beitragszahler noch stärker zu belasten.
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