28.01.2013 12:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Bundesregierung tritt Rechte türkischer Migranten mit Füßen
Kurzfassung: Bundesregierung tritt Rechte türkischer Migranten mit Füßen"Die Bundesregierung missachtet im Umgang mit türkischen Staatsangehörigen EU-Vorgaben. Sie scheut offenbar keinen Affront, wenn es daru ...
[Die Linke. im Bundestag - 28.01.2013] Bundesregierung tritt Rechte türkischer Migranten mit Füßen
"Die Bundesregierung missachtet im Umgang mit türkischen Staatsangehörigen EU-Vorgaben. Sie scheut offenbar keinen Affront, wenn es darum geht, türkischen Staatsangehörigen die ihnen zustehenden Rechte zu verweigern. Seit Jahren schon ignoriert sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verschlechterungsverbot des EWG-Türkei-Assoziationsrechts. Nun missachtet sie auch noch das parlamentarische Fragerecht, weil kritische Debatten zu diesem Thema offenbar unerwünscht sind", kommentiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage "Umsetzung der Verschlechterungsgebote des EWG-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesländer" (BT-Drs. 17/12071). Dagdelen weiter:
"Die Bundesregierung weigert sich, bei den Bundesländern zu prüfen, wie diese das Verschlechterungsverbot des EWG-Türkei-Assoziationsrechts und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen. Das ist in mehrfacher Hinsicht ein Skandal: So sind die Auslegungshinweise des Bundesinnenministeriums hierzu bereits zehn Jahre alt - und damit unbrauchbar. Damit nicht genug. Die Bundesregierung ist m.E. fälschlich der Auffassung, dass es in erster Linie nicht ihre Aufgabe, sondern die der Bundesländer sei, die Beachtung des Assoziationsrechts und der EuGH-Rechtsprechung sicherzustellen. Fragwürdig ist auch ihre Annahme, es käme zu keinen größeren Verstößen gegen das Assoziationsrecht durch die Bundesländer, obwohl sie laut ihrer Antwort 'keine Erkenntnisse' dazu hat.
Nach Auffassung vieler Experten, nicht zuletzt des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, sind maßgebliche Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsrecht der letzten Jahre auf türkische Staatsangehörige schlicht nicht anwendbar. In der Praxis geschieht dies dennoch, etwa bei Sprachanforderungen im Aufenthaltsrecht. Vom EuGH wird die Bundesregierung regelmäßig wegen ihrer restriktiven Rechtsauffassung gerügt.
Offenkundig will die Bundesregierung kritische Fragen und störende Debatten zu ihrem europarechtswidrigen Handeln vermeiden. Letztlich weiß sie, dass sie vor dem EuGH Schiffbruch erleiden wird. Ihre Politik der steten Gesetzesverschärfungen und des Zwangs ist damit im Kern bereits jetzt gescheitert; die Bundesregierung will es nur noch nicht eingestehen. DIE LINKE wird sie nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und auch weiterhin die Rechtsbrüche der Bundesregierung thematisieren.
F.d.R. Beate Figgener
Die Linke. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 22 75 11 70
Telefax: 030 22776248
Mail: fraktion@linksfraktion.de
URL: http://www.pds-im-bundestag.de
"Die Bundesregierung missachtet im Umgang mit türkischen Staatsangehörigen EU-Vorgaben. Sie scheut offenbar keinen Affront, wenn es darum geht, türkischen Staatsangehörigen die ihnen zustehenden Rechte zu verweigern. Seit Jahren schon ignoriert sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verschlechterungsverbot des EWG-Türkei-Assoziationsrechts. Nun missachtet sie auch noch das parlamentarische Fragerecht, weil kritische Debatten zu diesem Thema offenbar unerwünscht sind", kommentiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage "Umsetzung der Verschlechterungsgebote des EWG-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesländer" (BT-Drs. 17/12071). Dagdelen weiter:
"Die Bundesregierung weigert sich, bei den Bundesländern zu prüfen, wie diese das Verschlechterungsverbot des EWG-Türkei-Assoziationsrechts und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen. Das ist in mehrfacher Hinsicht ein Skandal: So sind die Auslegungshinweise des Bundesinnenministeriums hierzu bereits zehn Jahre alt - und damit unbrauchbar. Damit nicht genug. Die Bundesregierung ist m.E. fälschlich der Auffassung, dass es in erster Linie nicht ihre Aufgabe, sondern die der Bundesländer sei, die Beachtung des Assoziationsrechts und der EuGH-Rechtsprechung sicherzustellen. Fragwürdig ist auch ihre Annahme, es käme zu keinen größeren Verstößen gegen das Assoziationsrecht durch die Bundesländer, obwohl sie laut ihrer Antwort 'keine Erkenntnisse' dazu hat.
Nach Auffassung vieler Experten, nicht zuletzt des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, sind maßgebliche Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsrecht der letzten Jahre auf türkische Staatsangehörige schlicht nicht anwendbar. In der Praxis geschieht dies dennoch, etwa bei Sprachanforderungen im Aufenthaltsrecht. Vom EuGH wird die Bundesregierung regelmäßig wegen ihrer restriktiven Rechtsauffassung gerügt.
Offenkundig will die Bundesregierung kritische Fragen und störende Debatten zu ihrem europarechtswidrigen Handeln vermeiden. Letztlich weiß sie, dass sie vor dem EuGH Schiffbruch erleiden wird. Ihre Politik der steten Gesetzesverschärfungen und des Zwangs ist damit im Kern bereits jetzt gescheitert; die Bundesregierung will es nur noch nicht eingestehen. DIE LINKE wird sie nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und auch weiterhin die Rechtsbrüche der Bundesregierung thematisieren.
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, 11011 Berlin , Deutschland
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