31.01.2013 14:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD
Peer Steinbrück: Der Gesetzentwurf zum Trennbankensystem ist nicht ausreichend
Kurzfassung: Peer Steinbrück: Der Gesetzentwurf zum Trennbankensystem ist nicht ausreichendZum geplanten Gesetzentwurf zum Trennbankensystem erklärt der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück:Es ist bemerkens ...
[SPD - 31.01.2013] Peer Steinbrück: Der Gesetzentwurf zum Trennbankensystem ist nicht ausreichend
Zum geplanten Gesetzentwurf zum Trennbankensystem erklärt der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück:
Es ist bemerkenswert, dass vier Monate nach meinem Papier auch Herr Schäuble zu der Erkenntnis kommt, dass ein Trennbankensystem sinnvoll ist. Doch das kennen wir als schwarz-gelben Regierungstakt - wenn überhaupt, dann zu langsam, zu spät und ungenügend. Denn der Gesetzentwurf ist nicht ausreichend.
Die Finanzierung des Eigenhandels mit Einlagen wird eben nicht verhindert, sondern nur erschwert. Dass erst ab 100 Mrd. bzw. 20% des Bilanzumfangs eine obligatorische Trennung von Bankgeschäft und Eigenhandel greifen soll, ist eine viel zu hohe Schwelle und erfasst in Deutschland - wenn überhaupt - nur zwei oder drei Banken. Zudem fehlen klare gesetzliche Vorgaben zur Abschirmung des Einlagengeschäfts von Handelsgeschäften mit Kundenbezug. Die Spielräume für spekulative Geschäfte sind da noch immer viel zu großzügig.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zum geplanten Gesetzentwurf zum Trennbankensystem erklärt der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück:
Es ist bemerkenswert, dass vier Monate nach meinem Papier auch Herr Schäuble zu der Erkenntnis kommt, dass ein Trennbankensystem sinnvoll ist. Doch das kennen wir als schwarz-gelben Regierungstakt - wenn überhaupt, dann zu langsam, zu spät und ungenügend. Denn der Gesetzentwurf ist nicht ausreichend.
Die Finanzierung des Eigenhandels mit Einlagen wird eben nicht verhindert, sondern nur erschwert. Dass erst ab 100 Mrd. bzw. 20% des Bilanzumfangs eine obligatorische Trennung von Bankgeschäft und Eigenhandel greifen soll, ist eine viel zu hohe Schwelle und erfasst in Deutschland - wenn überhaupt - nur zwei oder drei Banken. Zudem fehlen klare gesetzliche Vorgaben zur Abschirmung des Einlagengeschäfts von Handelsgeschäften mit Kundenbezug. Die Spielräume für spekulative Geschäfte sind da noch immer viel zu großzügig.
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