01.02.2013 14:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Bundesrat stimmt Reform der Unternehmensbesteuerung zu
Kurzfassung: Bundesrat stimmt Reform der Unternehmensbesteuerung zuDie Länder haben heute dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. Es kann damit ...
[Bundesrat - 01.02.2013] Bundesrat stimmt Reform der Unternehmensbesteuerung zu
Die Länder haben heute dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz, das das Unternehmenssteuerrecht weiter vereinfachen und rechtssicherer ausgestalten soll sowie eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts beinhaltet, lag den Ländern bereits zum zweiten Mal vor. Am 23. November 2012 hatten sie ihre Zustimmung verweigert, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. In diesem Verfahren wurde am 12. Dezember letzten Jahres eine Einigung erzielt, um die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben danach bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden.
Der Bundestag hatte den Vermittlungsvorschlag am 17. Januar 2013 angenommen.
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Verantwortlich: Camilla Linke
Die Länder haben heute dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz, das das Unternehmenssteuerrecht weiter vereinfachen und rechtssicherer ausgestalten soll sowie eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts beinhaltet, lag den Ländern bereits zum zweiten Mal vor. Am 23. November 2012 hatten sie ihre Zustimmung verweigert, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. In diesem Verfahren wurde am 12. Dezember letzten Jahres eine Einigung erzielt, um die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben danach bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden.
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