01.02.2013 15:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten

Kurzfassung: Neues Tierschutzrecht kann in Kraft tretenDie Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen V ...
[Bundesrat - 01.02.2013] Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht. Zudem ändert und ergänzt es das geltende Tierschutzrecht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Weitere Informationen
Bundesrat
Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Bundesrat,
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 18 9100-170;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesrat

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 18 9100-170
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/70542

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten" ist Bundesrat, vertreten durch .