01.02.2013 15:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten
Kurzfassung: Neues Tierschutzrecht kann in Kraft tretenDie Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen V ...
[Bundesrat - 01.02.2013] Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht. Zudem ändert und ergänzt es das geltende Tierschutzrecht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Es dient der Umsetzung der Europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht. Zudem ändert und ergänzt es das geltende Tierschutzrecht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Neues Tierschutzrecht kann in Kraft treten" ist Bundesrat, vertreten durch .