01.02.2013 15:11 Uhr in Energie & Umwelt von Bundesrat
Mehr Umweltschutz beim Fracking
Kurzfassung: Mehr Umweltschutz beim FrackingDer Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzu ...
[Bundesrat - 01.02.2013] Mehr Umweltschutz beim Fracking
Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. In einer heute gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, kurzfristig die entsprechenden Rechtsänderungen vorzulegen.
Die Länder lehnen insbesondere den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen zudem vor Gefahren für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
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Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. In einer heute gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, kurzfristig die entsprechenden Rechtsänderungen vorzulegen.
Die Länder lehnen insbesondere den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen zudem vor Gefahren für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.
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