Geht es den Ökostromerzeugern an den Kragen?

Planwirtschaftlich und unsozial
Kurzfassung: Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz stiftet mehr Umweltschaden als Umweltnutzen. Es kostet mehr, als es einbringt. Es schmälert den Lebensstandard aller und verlangt, Investoren auf Kosten der Stromkunden und Steuerzahler finanziell zu begünstigen.
Geht es den Ökostromerzeugern an den Kragen? Das planwirtschaftliche EEG ist unsozial
[NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V. - 06.02.2013] Der Umweltminister Peter Altmaier will die Ökostromumlage einfrieren. Der Ausbau der Windstromanlagen, Solarstromanlagen und Biostromanlagen soll aber planmäßig fortgeführt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Vergütungssätze reduziert werden. Anlagenbetreiber müssen sich dann mit deutlich geringeren Gewinnen abfinden.

Die Erhöhung der Ökostromumlage um knapp 50 Prozent auf 5,28 Cent je kWh hat viele Verbraucher aufgerüttelt. Steigende Strompreise werden für immer mehr Verbraucher zu einem wesentlichen Kostenfaktor, der die Kaufkraft mindert und immer häufiger den Lebensstandard auf das Existenzminimum reduziert. Die Zahl der Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, wächst ständig weiter und dürfte bald bei einer Million liegen.

Der Umweltminister Peter Altmaier will nun den Preisanstieg begrenzen durch das Einfrieren der Ökostromumlage, ohne jedoch den weiteren Zubau von Ökostromanlagen zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn die Einspeisevergütung reduziert wird. Bisher befreite Betriebe mit der Ökostromumlage zu belasten, ist keine Lösung. Der Verbraucher zahlt dann die Umlage über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen.

Kann denn die für zwanzig Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung überhaupt reduziert werden? Schaut man bei Wikipedia nach, so findet man folgendes: Der vom BMU beauftragte Gutachter Stefan Klinski ist der Auffassung, dass es sich bei einer nachträglichen Änderung der geltenden Vergütungssätze für die Zukunft um eine so genannte unechte Rückwirkung handelt, die grundsätzlich erlaubt sei. Sein vom BMU veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in die laufende Vergütung und deren Bedingungen eingegriffen werden könne, falls EU-Recht dies verlange oder aber nachträglich festgestellt werden würde, dass die gezahlten Vergütungen wirtschaftlich zu hoch seien.

Die Einspeisevergütungen sind also durchaus nicht für zwanzig Jahre gesichert. Und Peter Altmaier will dies nutzen. Die Erzeuger von Ökostrom sollen zwar weiter die versprochene Einspeisevergütung erhalten. Sie werden aber mit einer Abgabe von 1,5 Cent je kWh erzeugten Stromes belegt. Damit werden die überhöhten Renditen der Anlagenbetreiber abgeschöpft. Manche Anlage wird sich dann nicht mehr rentieren. Dies sollten Investoren in Ökostromanlagen bedenken.

Der Umweltminister geht in die Richtung, die die Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V. schon seit ihrer Gründung fordert. Am Ende dieses Weges muss die Abschaffung des planwirtschaftlichen und unsozialen EEG Erneuerbaren Energie Gesetzes vollendet sein. Wir laden Herrn Peter Altmaier ein, bei uns Mitglied zu werden. Die zahlreichen Experten der NAEB aus den Gebieten Energietechnik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Medizin und den Medien dürften bessere Berater sein als die Mitarbeiter im Umweltministerium, die überwiegend öko-ideologischen Prinzipien folgen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Vorsitzender des Beirats NAEB e.V.
Weitere Informationen
NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V.
Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG-Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie/Voltaik ins Strom-Netz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch, und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen für Investitionen in Windkraftwerke und Voltaik statt. naeb e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.
NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V., Herr Prof.Dr. Hans-Günter Appel
Waldseeweg 28, 13467 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 740 4728; http://www.NAEB.info
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