Immobilientipp im Februar
Immobilienexperte Marcus Esch informiert über aktuelle Änderungen im MietrechtKurzfassung: Am 01. Februar 2013 hat der Bundestag grünes Licht für das neue Mietrechtsänderungsgesetz gegeben. Damit tritt das Gesetz am 01. April in Kraft und hält einige Änderungen für Mieter und Vermieter bereit. Die wichtigsten Neuerungen hat Immobilienexperte Marcus Esch aktuell zusammengefasst.
[ESCH Immobilien - 07.02.2013] 1. Stärkung der Energiesanierungen
Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, will die Bundesregierung energetische Sanierungen weiter fördern. Das neue Gesetz schützt Vermieter vor Mietminderungen während der Umbauphase. Mieter müssen nun im Zuge der Sanierung Lärm und Schmutz für einen Zeitraum von drei Monaten akzeptieren. Zieht sich der Umbau länger hin, steht ihnen weiterhin eine Minderung der regulären Miete zu.
2. Neuregelung für Mieterhöhungen
Mieten können nicht mehr wie bisher ohne weiteres erhöht werden. Beispielsweise darf die Miete in stark bewohnten Regionen innerhalb von drei Jahren nur bis zu 15% angehoben werden. Mieterhöhungen im Rahmen von Energiesanierungen können darüber hinaus nicht finanziell schwach gestellten Personen zugemutet werden.
3. Mehr Schutz gegen Mietnomaden
Neuerungen im Prozessrecht ermöglichen Vermietern, schneller gegen zahlungsunwillige Mieter vorzugehen. Bleiben die Mietzahlungen aus, können Hausbesitzer mit einer einstweiligen Verfügung die Räumung ihrer Wohnung schneller beantragen. Zudem müssen die Gerichte in Zukunft Räumungsklagen vorrangig bearbeiten.
Sie möchten mehr erfahren? Aktuelle Informationen zum Thema "Haus vermieten Mönchengladbach", "Haus Verkauf Mönchengladbach" oder "Haus zum Verkauf Mönchengladbach" erhalten Sie unter www.esch-immobilien.de.
Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, will die Bundesregierung energetische Sanierungen weiter fördern. Das neue Gesetz schützt Vermieter vor Mietminderungen während der Umbauphase. Mieter müssen nun im Zuge der Sanierung Lärm und Schmutz für einen Zeitraum von drei Monaten akzeptieren. Zieht sich der Umbau länger hin, steht ihnen weiterhin eine Minderung der regulären Miete zu.
2. Neuregelung für Mieterhöhungen
Mieten können nicht mehr wie bisher ohne weiteres erhöht werden. Beispielsweise darf die Miete in stark bewohnten Regionen innerhalb von drei Jahren nur bis zu 15% angehoben werden. Mieterhöhungen im Rahmen von Energiesanierungen können darüber hinaus nicht finanziell schwach gestellten Personen zugemutet werden.
3. Mehr Schutz gegen Mietnomaden
Neuerungen im Prozessrecht ermöglichen Vermietern, schneller gegen zahlungsunwillige Mieter vorzugehen. Bleiben die Mietzahlungen aus, können Hausbesitzer mit einer einstweiligen Verfügung die Räumung ihrer Wohnung schneller beantragen. Zudem müssen die Gerichte in Zukunft Räumungsklagen vorrangig bearbeiten.
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Weitere Informationen
ESCH Immobilien, Herr Marcus Esch
Am Düvel 3, 41238 Mönchengladbach, Deutschland
Tel.: 02166 / 146 180; http://www.esch-immobilien.de
Am Düvel 3, 41238 Mönchengladbach, Deutschland
Tel.: 02166 / 146 180; http://www.esch-immobilien.de
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