14.02.2013 16:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD
Pferdefleischskandal: Aigner schützt Verbraucher nicht
Kurzfassung: Pferdefleischskandal: Aigner schützt Verbraucher nichtZu den Pferdefleischfunden in Fertigprodukten erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber:Jetzt rächt sic ...
[SPD - 14.02.2013] Pferdefleischskandal: Aigner schützt Verbraucher nicht
Zu den Pferdefleischfunden in Fertigprodukten erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber:
Jetzt rächt sich, dass Ilse Aigner beim Verbraucherinformationsgesetz vor der Lebensmittelindustrie gekuscht hat. Wir verlangen die Offenlegung aller Untersuchungsergebnisse durch die Behörden.
Aigners Gesetz taugt nicht, um die Verbraucher vor Betrug und Täuschung zu schützen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben wir auf diesen Misstand hingewiesen. Denn die Ministerin hat die Hürden für die Information der Verbraucher zu hoch gehängt. Behörden dürfen Verbraucher nicht über die betroffenen Produkte informieren, so lange nur ein Täuschungsfall vorliegt.
Konkret heißt das: Ob Umetikettierung von Mindesthaltbarkeitsdaten, dem Fund von Gammelfleisch oder der Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Produktkennzeichnungen - die Öffentlichkeit wird in der Regel keine Informationen über Hersteller und Produkte erhalten. Das ist ein Skandal.
Aigner muss sich darüber hinaus endlich auf EU-Ebene für eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch einsetzen. In der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hatte sie im letzten Jahr auf Zeit gespielt und geantwortet, der Nutzen einer Herkunftskennzeichnung für Verbraucher und Unternehmen müsste in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
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Jetzt rächt sich, dass Ilse Aigner beim Verbraucherinformationsgesetz vor der Lebensmittelindustrie gekuscht hat. Wir verlangen die Offenlegung aller Untersuchungsergebnisse durch die Behörden.
Aigners Gesetz taugt nicht, um die Verbraucher vor Betrug und Täuschung zu schützen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben wir auf diesen Misstand hingewiesen. Denn die Ministerin hat die Hürden für die Information der Verbraucher zu hoch gehängt. Behörden dürfen Verbraucher nicht über die betroffenen Produkte informieren, so lange nur ein Täuschungsfall vorliegt.
Konkret heißt das: Ob Umetikettierung von Mindesthaltbarkeitsdaten, dem Fund von Gammelfleisch oder der Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Produktkennzeichnungen - die Öffentlichkeit wird in der Regel keine Informationen über Hersteller und Produkte erhalten. Das ist ein Skandal.
Aigner muss sich darüber hinaus endlich auf EU-Ebene für eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch einsetzen. In der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hatte sie im letzten Jahr auf Zeit gespielt und geantwortet, der Nutzen einer Herkunftskennzeichnung für Verbraucher und Unternehmen müsste in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen.
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