19.02.2013 17:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Dem Kindeswohl entsprechend
Kurzfassung: Dem Kindeswohl entsprechend"Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne der Kinder entschieden. Für Kinder ist es unerheblich, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder einer Regenbogenfamilie aufwachse ...
[Die Linke. im Bundestag - 19.02.2013] Dem Kindeswohl entsprechend
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne der Kinder entschieden. Für Kinder ist es unerheblich, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder einer Regenbogenfamilie aufwachsen, sie benötigen Liebe, Sorge und gleiche Rechte", erklärt Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulassung sogenannter Sukzessivadoptionen. Höll weiter:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil die Rechte von Kindern in homosexuellen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. Es ist peinlich, dass die Bundesregierung mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung immer wieder aufgefordert werden muss, lesbische und schwule Partnerschaften der Ehe gleichzustellen. Vorurteile und das Schielen auf den Altherrenstammtisch scheinen kurz vor Bundestagswahl von höherem Interesse als der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Statt weitere Entscheidungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz abzuwarten, gäbe es einen einfachen und schnellen Weg: Die Öffnung der Ehe für alle. Was in Frankreich und bald in Großbritannien geltendes Recht ist, sollte auch in Deutschland möglich sein."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne der Kinder entschieden. Für Kinder ist es unerheblich, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder einer Regenbogenfamilie aufwachsen, sie benötigen Liebe, Sorge und gleiche Rechte", erklärt Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulassung sogenannter Sukzessivadoptionen. Höll weiter:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil die Rechte von Kindern in homosexuellen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. Es ist peinlich, dass die Bundesregierung mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung immer wieder aufgefordert werden muss, lesbische und schwule Partnerschaften der Ehe gleichzustellen. Vorurteile und das Schielen auf den Altherrenstammtisch scheinen kurz vor Bundestagswahl von höherem Interesse als der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Statt weitere Entscheidungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz abzuwarten, gäbe es einen einfachen und schnellen Weg: Die Öffnung der Ehe für alle. Was in Frankreich und bald in Großbritannien geltendes Recht ist, sollte auch in Deutschland möglich sein."
F.d.R. Beate Figgener
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