20.02.2013 14:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde
Kurzfassung: Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde "Die Diskriminierung von Menschen und ihrer Partnerschaften aufgrund der der sexuellen Orientierung ist verfassungswidrig. Dies hat da ...
[Die Linke. im Bundestag - 20.02.2013] Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde
"Die Diskriminierung von Menschen und ihrer Partnerschaften aufgrund der der sexuellen Orientierung ist verfassungswidrig. Dies hat das höchste deutsche Gericht nun zum wiederholten Male festgestellt und den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen", so Dietmar Bartsch, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über die Gleichstellung der Homo-Ehe. Bartsch weiter:
"Doch die Konservativen wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen und schrecken auch nicht davor zurück, den Kindern in diesen Partnerschaften grundlegende Rechte vorzuenthalten. Lesben und Schwule weiterhin als Bürger zweiter Klasse behandeln, ist reaktionär. Gerade im Hinblick auf die weiteren zu erwartenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Übergangsgesetz, es hat die Tür zur rechtlichen Gleichbehandlung aufgestoßen, doch solange die Ehe weiterhin nur heterosexuellen Paaren offen steht, ist die Tür nicht völlig geöffnet und die Diskriminierung vom Lesben und Schwulen bleibt bestehen.
Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde, denn nur so kann die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen verwirklicht werden. Damit schließt sich DIE LINKE der Forderung Westerwelles nach parteiübergreifender Aufwertung von homosexuellen Lebenspartnerschaften an."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Die Diskriminierung von Menschen und ihrer Partnerschaften aufgrund der der sexuellen Orientierung ist verfassungswidrig. Dies hat das höchste deutsche Gericht nun zum wiederholten Male festgestellt und den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen", so Dietmar Bartsch, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über die Gleichstellung der Homo-Ehe. Bartsch weiter:
"Doch die Konservativen wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen und schrecken auch nicht davor zurück, den Kindern in diesen Partnerschaften grundlegende Rechte vorzuenthalten. Lesben und Schwule weiterhin als Bürger zweiter Klasse behandeln, ist reaktionär. Gerade im Hinblick auf die weiteren zu erwartenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Übergangsgesetz, es hat die Tür zur rechtlichen Gleichbehandlung aufgestoßen, doch solange die Ehe weiterhin nur heterosexuellen Paaren offen steht, ist die Tür nicht völlig geöffnet und die Diskriminierung vom Lesben und Schwulen bleibt bestehen.
Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist das Gebot der Stunde, denn nur so kann die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen verwirklicht werden. Damit schließt sich DIE LINKE der Forderung Westerwelles nach parteiübergreifender Aufwertung von homosexuellen Lebenspartnerschaften an."
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