20.02.2013 15:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet
Kurzfassung: PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet FDP-Bundesgeschäftsführer JÖRG PASCHEDAG teilt mit:Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden: Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bay ...
[FDP - 20.02.2013] PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet
FDP-Bundesgeschäftsführer JÖRG PASCHEDAG teilt mit:
Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden:
Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bayern, den Beschluss des Bundesvorstands auf Vorziehen des ordentlichen Bundesparteitags aufzuheben, wird abgewiesen.
Der ordentliche Parteitag findet somit am 9./10. März in Berlin statt.
FDP Bundesgeschäftsstelle
Pressestelle
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
T. 030 - 28 49 58 43
F. 030 - 28 49 58 42
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Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden:
Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bayern, den Beschluss des Bundesvorstands auf Vorziehen des ordentlichen Bundesparteitags aufzuheben, wird abgewiesen.
Der ordentliche Parteitag findet somit am 9./10. März in Berlin statt.
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