26.02.2013 14:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vorschau zur 907. Plenarsitzung des Bundesrates
Kurzfassung: Vorschau zur 907. Plenarsitzung des Bundesratesam Freitag, 1. März 2013, 9.30 UhrRedaktionsschluss: Dienstag, 26. Februar 2013, 12.00 UhrGesetzesbeschlüsse des Deutschen BundestagesTOP 1Umsetzung de ...
[Bundesrat - 26.02.2013] Vorschau zur 907. Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, 1. März 2013, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss: Dienstag, 26. Februar 2013, 12.00 Uhr
Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 1Umsetzung des Fiskalvertrags
TOP 2Riester-Rente
TOP 3Stärkung des Ehrenamtes
TOP 5Wahlrecht I
TOP 7Sorgerecht für unverheiratete Väter
TOP 9Erbrecht nichtehelicher Kinder
TOP 33Wahlrecht II
Gesetzentwürfe der Länder
TOP 14 a+bSchutz vor Fluglärm I und II
TOP 34Mindestlohn
TOP 35Gleichstellung der Lebenspartnerschaft
TOP 36Jahressteuergesetz 2013
TOP 37Schutz vor Fluglärm III
Entschließungsanträge der Länder
TOP 15Abmahnindustrie stoppen
TOP 39Finanzplan der EU
Tagesordnungspunkt 1
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Drucksache 71/13
Der europäische Fiskalvertrag vom 2. März 2012 verpflichtet auch Deutschland zur nationalen Umsetzung bestimmter Fiskalregeln. Hierzu zählt insbesondere, dass die Einhaltung der mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts verbindlich und dauerhaft garantiert wird. Erhebliche Abweichungen von diesen Zielen sollen daher zukünftig einen automatischen Korrekturmechanismus auslösen. Das Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben.
Ein vom Bundestag bereits im November 2012 beschlossenes - mit der aktuellen Vorlage teilweise identisches - Gesetz kam nicht zu Stande, da der Bundesrat am 14. Dezember letzten Jahres seine Zustimmung verweigerte.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 71/1/13
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte in diesem Verfahren zu einer abschließenden Regelung über die vom Bund an die Länder zu zahlenden "Entflechtungsmittel" - zum Beispiel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse - kommen. Zudem seien die getroffenen Vereinbarungen zu zukünftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - umzusetzen. Auch sei klarzustellen, dass durch den Fiskalpakt den Ländern keine neuen finanziellen Verpflichtungen auferlegt werden, die über die bereits im Grundgesetz vorhandene Schuldenregel hinausgehen. Die Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin sei zudem auf bereits getroffene Vereinbarungen zurückzuführen.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)
Drucksache 72/13
Das Gesetz soll die private Altersvorsorge - unter anderem die sogenannte Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten wesentlich verbessern. Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Produkten führt es daher unter anderem ein verpflichtendes Produktinformationsblatt ein. Dies soll dem Verbraucher in leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Ziel ist es auch, den Wettbewerb der Anbieter zu stärken und so eine möglichst geringe Kostenbelastung der jeweils angebotenen Produkte zu erreichen. Zudem soll das Gesetz weitere wirksame Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge setzen.
Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 72/1/13
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er vertritt die Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Der Ausschuss sieht auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat hingegen, dem Gesetz zuzustimmen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat von einer Empfehlung abgesehen.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
Drucksache 73/13
Das Gesetz, das auch vom Bundesrat erhobene Forderungen umsetzt, soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisieren und flexibilisieren. Ziel ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft der Bundestag unter anderem die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt er die Freibeträge für die sogenannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 Euro an.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 Stellung genommen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 73/1/13
Finanz- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Finanzausschuss macht in einer begleitenden Entschließung zugleich jedoch deutlich, dass das Gesetz aus seiner Sicht eine breitere Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements vernachlässigt, da es die Schwerpunkte auf die persönliche Förderung anstelle der Infrastrukturförderung legt. Somit wirke es nicht für alle ehrenamtlich Tätigen gleichermaßen.
Tagesordnungspunkt 5
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 75/13
Der Bundestag will dafür sorgen, dass auch die sogenannten Auslandsdeutschen wieder an Bundestagswahlen teilnehmen können. Die bisherigen Regelungen hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Nach dem nun vorliegenden Gesetz sind Auslandsdeutsche bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind.
Ausschussempfehlung
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Drucksache 77/13
Das Gesetz reformiert das Recht der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Bisher steht dieses der Mutter allein zu, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte hierin einen Verfassungsverstoß erkannt. Das Gesetz erweitert nunmehr die Rechte des Vaters deutlich. Das Familiengericht kann zukünftig die gemeinsame Sorge auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im September vergangenen Jahres Stellung genommen.
Ausschussempfehlung
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 9
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
Drucksache 79/13
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf des Bundesrates, den dieser im März 2012 beschlossen hatte. Es soll die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder besser schützen und hierzu eine bestehende Lücke schließen. Es sorgt dafür, dass die sogenannten "weißen Karteikarten" - auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist - sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Dies verhindert die Erteilung unrichtiger Erbscheine.
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Bisher fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.
Ausschussempfehlung
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 33
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 135/13
Das Gesetz soll für ein verfassungskonformes Bundeswahlrecht sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 das bisherige Recht zur Sitzverteilung im Bundestag im Zusammenhang mit Überhangmandaten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das nun beschlossene Ausgleichsmodell sorgt dafür, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt.
Ausschussempfehlung
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 14 a
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 90/13
Tagesordnungspunkt 14 b
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 124/13
Rheinland-Pfalz und Hessen wollen mit jeweils eigenen Gesetzentwürfen die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen.
In seinem Gesetzentwurf schlägt Rheinland-Pfalz daher unter anderem vor, für die Festlegung von Flugrouten zukünftig eine anspruchsvollere Abwägung öffentlicher und privater Belange vorzusehen. Zudem sei dem Lärmschutz bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren insbesondere in den Nachtstunden ein stärkeres Gewicht einzuräumen und ein transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzuführen.
Auch Hessen hält es für notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein wachsendes Gewicht beizumessen. Dies gelte insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen sei. In seinem Gesetzentwurf schlägt Hessen daher entsprechende Änderungen im Luftverkehrsgesetz vor.
Die Vorlagen werden - zusammen mit einer weiteren Initiative des Landes Brandenburg zum Fluglärm (siehe TOP 37) - in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 34
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Drucksache 136/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland ein. Mit ihren Gesetzentwurf wollen sie daher die unabdingbare Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns festlegen. Hierzu soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Kommission zur Festsetzung errichten. Der Lohn darf nach dem Gesetzentwurf allerdings 8,50 Euro brutto je Zeitstunde im gesamten Bundesgebiet nicht unterschreiten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 35
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 137/13
Die antragstellenden Länder wollen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit ihren Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 36
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 139/13
Der Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht unter anderem an europäische Vorgaben anpassen sollen. Die drei Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag - der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss - am 17. Januar 2013 abgelehnt.
Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen. Die Vorschriften zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe sind nunmehr in einem eigenen Gesetzentwurf der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen - siehe Tagesordnungspunkt 35 - enthalten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 37
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Antrag des Landes Brandenburg
Drucksache 138/13
Auch Brandenburg möchte verstärkt gegen Fluglärm vorgehen. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere in den Nachtstunden - erweitern. Eine Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes soll die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen verpflichten, verstärkt auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu achten. Zudem sollen bei der erstmaligen Festlegung der Flugverfahren zukünftig die betroffenen Gemeinden und die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen sein.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 15
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 91/13
Nordrhein-Westfalen will gegen die "Abzocke" der sogenannten Abmahnindustrie vorgehen. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, den Abmahnmissbrauch insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit einem Gesetzentwurf zu beenden. Gegenstand müsse insbesondere eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro sein, um so die anfallenden Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken.
Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass bereits seit längerem unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens Thema in der öffentlichen und politischen Diskussion seien. Verbraucher würden von hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien massenhaft ohne Einzelfallprüfung per Standardschreiben abgemahnt, weil sie im Internet Urheberrechtsverstöße begangen haben sollen. So entstehe häufig der Eindruck, dass es hier gar nicht um die Abmahnung als solche, sondern um das reine Gewinnstreben einer regelrechten Abmahnindustrie gehe.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 39
Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 ? 2020 (EUCO 37/13)
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 140/13
Nordrhein-Westfalen möchte erreichen, dass sich der Bundesrat im Rahmen einer Entschließung kritisch zu den Verhandlungsergebnissen des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014-2016 äußert. Aus Sicht des antragstellenden Landes wird die im Rat festgelegte finanzielle Obergrenze der Bedeutung des Unionshaushalts nicht voll gerecht. Da in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der EU die Multiplikatorwirkung der europäischen Investitionen dringend gebraucht werde, sei die praktizierte Sparpolitik mit Sorge zu betrachten. Zudem sei die Absenkung der Mittel für Forschung, Bildung und Infrastruktur bedauerlich.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
am Freitag, 1. März 2013, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss: Dienstag, 26. Februar 2013, 12.00 Uhr
Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 1Umsetzung des Fiskalvertrags
TOP 2Riester-Rente
TOP 3Stärkung des Ehrenamtes
TOP 5Wahlrecht I
TOP 7Sorgerecht für unverheiratete Väter
TOP 9Erbrecht nichtehelicher Kinder
TOP 33Wahlrecht II
Gesetzentwürfe der Länder
TOP 14 a+bSchutz vor Fluglärm I und II
TOP 34Mindestlohn
TOP 35Gleichstellung der Lebenspartnerschaft
TOP 36Jahressteuergesetz 2013
TOP 37Schutz vor Fluglärm III
Entschließungsanträge der Länder
TOP 15Abmahnindustrie stoppen
TOP 39Finanzplan der EU
Tagesordnungspunkt 1
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Drucksache 71/13
Der europäische Fiskalvertrag vom 2. März 2012 verpflichtet auch Deutschland zur nationalen Umsetzung bestimmter Fiskalregeln. Hierzu zählt insbesondere, dass die Einhaltung der mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts verbindlich und dauerhaft garantiert wird. Erhebliche Abweichungen von diesen Zielen sollen daher zukünftig einen automatischen Korrekturmechanismus auslösen. Das Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben.
Ein vom Bundestag bereits im November 2012 beschlossenes - mit der aktuellen Vorlage teilweise identisches - Gesetz kam nicht zu Stande, da der Bundesrat am 14. Dezember letzten Jahres seine Zustimmung verweigerte.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 71/1/13
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte in diesem Verfahren zu einer abschließenden Regelung über die vom Bund an die Länder zu zahlenden "Entflechtungsmittel" - zum Beispiel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse - kommen. Zudem seien die getroffenen Vereinbarungen zu zukünftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - umzusetzen. Auch sei klarzustellen, dass durch den Fiskalpakt den Ländern keine neuen finanziellen Verpflichtungen auferlegt werden, die über die bereits im Grundgesetz vorhandene Schuldenregel hinausgehen. Die Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin sei zudem auf bereits getroffene Vereinbarungen zurückzuführen.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)
Drucksache 72/13
Das Gesetz soll die private Altersvorsorge - unter anderem die sogenannte Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten wesentlich verbessern. Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Produkten führt es daher unter anderem ein verpflichtendes Produktinformationsblatt ein. Dies soll dem Verbraucher in leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Ziel ist es auch, den Wettbewerb der Anbieter zu stärken und so eine möglichst geringe Kostenbelastung der jeweils angebotenen Produkte zu erreichen. Zudem soll das Gesetz weitere wirksame Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge setzen.
Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 72/1/13
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er vertritt die Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Der Ausschuss sieht auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat hingegen, dem Gesetz zuzustimmen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat von einer Empfehlung abgesehen.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
Drucksache 73/13
Das Gesetz, das auch vom Bundesrat erhobene Forderungen umsetzt, soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisieren und flexibilisieren. Ziel ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft der Bundestag unter anderem die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt er die Freibeträge für die sogenannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 Euro an.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 Stellung genommen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 73/1/13
Finanz- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Finanzausschuss macht in einer begleitenden Entschließung zugleich jedoch deutlich, dass das Gesetz aus seiner Sicht eine breitere Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements vernachlässigt, da es die Schwerpunkte auf die persönliche Förderung anstelle der Infrastrukturförderung legt. Somit wirke es nicht für alle ehrenamtlich Tätigen gleichermaßen.
Tagesordnungspunkt 5
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 75/13
Der Bundestag will dafür sorgen, dass auch die sogenannten Auslandsdeutschen wieder an Bundestagswahlen teilnehmen können. Die bisherigen Regelungen hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Nach dem nun vorliegenden Gesetz sind Auslandsdeutsche bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind.
Ausschussempfehlung
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Drucksache 77/13
Das Gesetz reformiert das Recht der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Bisher steht dieses der Mutter allein zu, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte hierin einen Verfassungsverstoß erkannt. Das Gesetz erweitert nunmehr die Rechte des Vaters deutlich. Das Familiengericht kann zukünftig die gemeinsame Sorge auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im September vergangenen Jahres Stellung genommen.
Ausschussempfehlung
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 9
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
Drucksache 79/13
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf des Bundesrates, den dieser im März 2012 beschlossen hatte. Es soll die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder besser schützen und hierzu eine bestehende Lücke schließen. Es sorgt dafür, dass die sogenannten "weißen Karteikarten" - auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist - sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Dies verhindert die Erteilung unrichtiger Erbscheine.
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Bisher fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.
Ausschussempfehlung
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 33
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 135/13
Das Gesetz soll für ein verfassungskonformes Bundeswahlrecht sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 das bisherige Recht zur Sitzverteilung im Bundestag im Zusammenhang mit Überhangmandaten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das nun beschlossene Ausgleichsmodell sorgt dafür, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt.
Ausschussempfehlung
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 14 a
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 90/13
Tagesordnungspunkt 14 b
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 124/13
Rheinland-Pfalz und Hessen wollen mit jeweils eigenen Gesetzentwürfen die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen.
In seinem Gesetzentwurf schlägt Rheinland-Pfalz daher unter anderem vor, für die Festlegung von Flugrouten zukünftig eine anspruchsvollere Abwägung öffentlicher und privater Belange vorzusehen. Zudem sei dem Lärmschutz bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren insbesondere in den Nachtstunden ein stärkeres Gewicht einzuräumen und ein transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzuführen.
Auch Hessen hält es für notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein wachsendes Gewicht beizumessen. Dies gelte insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen sei. In seinem Gesetzentwurf schlägt Hessen daher entsprechende Änderungen im Luftverkehrsgesetz vor.
Die Vorlagen werden - zusammen mit einer weiteren Initiative des Landes Brandenburg zum Fluglärm (siehe TOP 37) - in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 34
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Drucksache 136/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland ein. Mit ihren Gesetzentwurf wollen sie daher die unabdingbare Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns festlegen. Hierzu soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Kommission zur Festsetzung errichten. Der Lohn darf nach dem Gesetzentwurf allerdings 8,50 Euro brutto je Zeitstunde im gesamten Bundesgebiet nicht unterschreiten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 35
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 137/13
Die antragstellenden Länder wollen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit ihren Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 36
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 139/13
Der Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht unter anderem an europäische Vorgaben anpassen sollen. Die drei Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag - der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss - am 17. Januar 2013 abgelehnt.
Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen. Die Vorschriften zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe sind nunmehr in einem eigenen Gesetzentwurf der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen - siehe Tagesordnungspunkt 35 - enthalten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 37
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Antrag des Landes Brandenburg
Drucksache 138/13
Auch Brandenburg möchte verstärkt gegen Fluglärm vorgehen. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere in den Nachtstunden - erweitern. Eine Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes soll die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen verpflichten, verstärkt auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu achten. Zudem sollen bei der erstmaligen Festlegung der Flugverfahren zukünftig die betroffenen Gemeinden und die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen sein.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 15
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 91/13
Nordrhein-Westfalen will gegen die "Abzocke" der sogenannten Abmahnindustrie vorgehen. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, den Abmahnmissbrauch insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit einem Gesetzentwurf zu beenden. Gegenstand müsse insbesondere eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro sein, um so die anfallenden Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken.
Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass bereits seit längerem unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens Thema in der öffentlichen und politischen Diskussion seien. Verbraucher würden von hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien massenhaft ohne Einzelfallprüfung per Standardschreiben abgemahnt, weil sie im Internet Urheberrechtsverstöße begangen haben sollen. So entstehe häufig der Eindruck, dass es hier gar nicht um die Abmahnung als solche, sondern um das reine Gewinnstreben einer regelrechten Abmahnindustrie gehe.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 39
Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 ? 2020 (EUCO 37/13)
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 140/13
Nordrhein-Westfalen möchte erreichen, dass sich der Bundesrat im Rahmen einer Entschließung kritisch zu den Verhandlungsergebnissen des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014-2016 äußert. Aus Sicht des antragstellenden Landes wird die im Rat festgelegte finanzielle Obergrenze der Bedeutung des Unionshaushalts nicht voll gerecht. Da in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der EU die Multiplikatorwirkung der europäischen Investitionen dringend gebraucht werde, sei die praktizierte Sparpolitik mit Sorge zu betrachten. Zudem sei die Absenkung der Mittel für Forschung, Bildung und Infrastruktur bedauerlich.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. März 2013 vorgestellt.
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