27.02.2013 16:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Kompromiss zum Melderecht hat Pferdefuß
Kurzfassung: Kompromiss zum Melderecht hat Pferdefuß"Es ist unerklärlich, wieso es hierzulande offenbar nicht möglich ist, Unternehmen den Zugriff auf ureigenste personenbezogene Daten, wie es Meldedaten sind, ...
[Die Linke. im Bundestag - 27.02.2013] Kompromiss zum Melderecht hat Pferdefuß
"Es ist unerklärlich, wieso es hierzulande offenbar nicht möglich ist, Unternehmen den Zugriff auf ureigenste personenbezogene Daten, wie es Meldedaten sind, zu versagen. Festzuhalten ist, dass nur durch breiten Bürgerprotest die datenschutzfeindlichen Regelungen der Koalition gekippt und Nachbesserungen durchgesetzt werden konnten. Positiv ist, dass die Zweckbindung gestärkt wurde. Das war es dann aber auch schon. Bei der zentralen Frage der Einwilligung bleibt der Kompromiss leider hinter den Forderungen der Kritiker zurück", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum gestrigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern beim Meldegesetz. Korte weiter:
"Die neue Formulierung bringt ein bisschen mehr Rechtsklarheit und vor allem eine bessere Kontrolle für diejenigen, die bewusst mit ihren Daten umgehen. Besser und sicherer wäre es gewesen zu verlangen, dass eine Einwilligung nur direkt bei den Meldebehörden erfolgen und Wirkung entfalten kann. Die Einwilligung in die Herausgabe von Meldedaten kann nun auch von den Unternehmen eingeholt werden. Dadurch wird dem Missbrauch eine Tür offen gehalten, und das Problem der erschleichbaren Einwilligungen bleibt bestehen. Angesichts der geringen Ressourcen bei den Meldeämtern, Stichproben durchzuführen, die diesen Namen auch verdienen, und den ungenügenden Sanktionsmöglichkeiten könnte der Kompromiss noch sehr schnell seinen Pferdefuß zeigen."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Es ist unerklärlich, wieso es hierzulande offenbar nicht möglich ist, Unternehmen den Zugriff auf ureigenste personenbezogene Daten, wie es Meldedaten sind, zu versagen. Festzuhalten ist, dass nur durch breiten Bürgerprotest die datenschutzfeindlichen Regelungen der Koalition gekippt und Nachbesserungen durchgesetzt werden konnten. Positiv ist, dass die Zweckbindung gestärkt wurde. Das war es dann aber auch schon. Bei der zentralen Frage der Einwilligung bleibt der Kompromiss leider hinter den Forderungen der Kritiker zurück", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum gestrigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern beim Meldegesetz. Korte weiter:
"Die neue Formulierung bringt ein bisschen mehr Rechtsklarheit und vor allem eine bessere Kontrolle für diejenigen, die bewusst mit ihren Daten umgehen. Besser und sicherer wäre es gewesen zu verlangen, dass eine Einwilligung nur direkt bei den Meldebehörden erfolgen und Wirkung entfalten kann. Die Einwilligung in die Herausgabe von Meldedaten kann nun auch von den Unternehmen eingeholt werden. Dadurch wird dem Missbrauch eine Tür offen gehalten, und das Problem der erschleichbaren Einwilligungen bleibt bestehen. Angesichts der geringen Ressourcen bei den Meldeämtern, Stichproben durchzuführen, die diesen Namen auch verdienen, und den ungenügenden Sanktionsmöglichkeiten könnte der Kompromiss noch sehr schnell seinen Pferdefuß zeigen."
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