28.02.2013 12:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD
Verbraucherinformation: Aigners Placebo-Gesetz
Kurzfassung: Verbraucherinformation: Aigners Placebo-GesetzZur heutigen Abstimmung über die Änderung des Lebensmittelrechts erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß:Aigners Vorschlag ...
[SPD - 28.02.2013] Verbraucherinformation: Aigners Placebo-Gesetz
Zur heutigen Abstimmung über die Änderung des Lebensmittelrechts erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß:
Aigners Vorschlag zur Änderung des Lebensmittelrechts ist ein Placebo. Er soll die öffentliche Debatte beruhigen, ohne wirklich zu wirken. Statt klare und eindeutige Regelungen für vollständige Verbraucherinformation vorzulegen, legt Aigner die Latte zu hoch. Wir fordern eine vollständige Offenlegung von behördlichen Untersuchungsergebnissen. Nur wenn Täuscher und Betrüger Angst haben, öffentlich genannt zu werden, wird sich etwas ändern.
Den jetzt vorgelegten Vorschlag Aigners hat Schwarz-Gelb noch 2011 abgeschafft, weil die Vorschrift schon damals nicht gewirkt hat. Wenn sie jetzt eine Nennung von Namen ankündigt, täuscht sie die Öffentlichkeit.
Die Behörden werden bei Betrügereien die Namen von Pferdefleischprodukten oder Hühnerbaronen weiter kaum nennen dürfen, weil Aigner die Hürden für die Information der Verbraucher viel zu hoch legt: Die Behörden sollen informieren, anstatt es zu müssen, es muss ein "nicht unerheblicher Verstoß" vorliegen, und die Öffentlichkeit darf nur informiert werden, wenn die Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit abgewogen wurden. Zudem müssen die Behörden auch noch ein Verschulden nachweisen können. Damit wird klar: Namen und Produkte können die Behörden mit dem Gesetz in der Regel nicht nennen.
Damit kuscht Aigner vor der Lobby. Statt selber etwas zu tun, zeigt sie mit dem Finger auf die Lebensmittelkontrolleure vor Ort. Das ist feige. Anstatt eine klares und praktikables Gesetz vorzulegen, lässt sie die Behörden vor Ort mit komplizierten Regelungen, Abwägungsklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen allein. Der Vorschlag ist bereits die vierte Änderung an dem betreffenen Paragraphen und sie wird wieder nicht ausreichen. Nach einem jahrelangen Änderungsmarathon fügt sie dem Paragrafen 40 des /Lebens/- und Futtermittelgesetzbuchs einen weiteren Flicken hinzu, anstatt den porösen Reifen komplett auszuwechseln und die Behörden endlich dazu zu verpflichten, alle Rechtsverstöße zu veröffentlichen. Die Vollzugsbehörden in den Ländern weren durch die Formulierungen im Gesetz weiter verunsichert. Das verhindert einen transparenten Umgang mit Lebensmittelkrisen.
Wir haben ein umfassendes Paket und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt, was Aigner jetzt tun muss, damit die Öffentlichkeit über Lug und Trug informiert wird.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur heutigen Abstimmung über die Änderung des Lebensmittelrechts erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß:
Aigners Vorschlag zur Änderung des Lebensmittelrechts ist ein Placebo. Er soll die öffentliche Debatte beruhigen, ohne wirklich zu wirken. Statt klare und eindeutige Regelungen für vollständige Verbraucherinformation vorzulegen, legt Aigner die Latte zu hoch. Wir fordern eine vollständige Offenlegung von behördlichen Untersuchungsergebnissen. Nur wenn Täuscher und Betrüger Angst haben, öffentlich genannt zu werden, wird sich etwas ändern.
Den jetzt vorgelegten Vorschlag Aigners hat Schwarz-Gelb noch 2011 abgeschafft, weil die Vorschrift schon damals nicht gewirkt hat. Wenn sie jetzt eine Nennung von Namen ankündigt, täuscht sie die Öffentlichkeit.
Die Behörden werden bei Betrügereien die Namen von Pferdefleischprodukten oder Hühnerbaronen weiter kaum nennen dürfen, weil Aigner die Hürden für die Information der Verbraucher viel zu hoch legt: Die Behörden sollen informieren, anstatt es zu müssen, es muss ein "nicht unerheblicher Verstoß" vorliegen, und die Öffentlichkeit darf nur informiert werden, wenn die Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit abgewogen wurden. Zudem müssen die Behörden auch noch ein Verschulden nachweisen können. Damit wird klar: Namen und Produkte können die Behörden mit dem Gesetz in der Regel nicht nennen.
Damit kuscht Aigner vor der Lobby. Statt selber etwas zu tun, zeigt sie mit dem Finger auf die Lebensmittelkontrolleure vor Ort. Das ist feige. Anstatt eine klares und praktikables Gesetz vorzulegen, lässt sie die Behörden vor Ort mit komplizierten Regelungen, Abwägungsklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen allein. Der Vorschlag ist bereits die vierte Änderung an dem betreffenen Paragraphen und sie wird wieder nicht ausreichen. Nach einem jahrelangen Änderungsmarathon fügt sie dem Paragrafen 40 des /Lebens/- und Futtermittelgesetzbuchs einen weiteren Flicken hinzu, anstatt den porösen Reifen komplett auszuwechseln und die Behörden endlich dazu zu verpflichten, alle Rechtsverstöße zu veröffentlichen. Die Vollzugsbehörden in den Ländern weren durch die Formulierungen im Gesetz weiter verunsichert. Das verhindert einen transparenten Umgang mit Lebensmittelkrisen.
Wir haben ein umfassendes Paket und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt, was Aigner jetzt tun muss, damit die Öffentlichkeit über Lug und Trug informiert wird.
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