01.03.2013 16:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat möchte Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe durchsetzen
Kurzfassung: Bundesrat möchte Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe durchsetzenDie Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzen ...
[Bundesrat - 01.03.2013] Bundesrat möchte Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe durchsetzen
Die Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Dies hatten sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2013 im September letzten Jahres gefordert.
Zur Begründung führen sie aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Er wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Die Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Dies hatten sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2013 im September letzten Jahres gefordert.
Zur Begründung führen sie aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Er wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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