01.03.2013 16:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)
Willkommenskultur wird weiter gestärkt
Kurzfassung: Willkommenskultur wird weiter gestärktDie deutsche Beschäftigungsverordnung regelt, mit welchen Abschlüssen und Berufsausbildungen man als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland arbeiten darf. Jetzt ha ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 01.03.2013] Willkommenskultur wird weiter gestärkt
Die deutsche Beschäftigungsverordnung regelt, mit welchen Abschlüssen und Berufsausbildungen man als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland arbeiten darf. Jetzt hat die Bundesregierung die Verordnung novelliert. Die Neufassung soll am 1. Juli in Kraft treten - ein wichtiger Schritt, um die Willkommenskultur in Deutschland weiter zu stärken.
ZuwanderungQuelle: Fotolia
Bislang steht der deutsche Arbeitsmarkt praktisch ausschließlich Hochschulabsolventen aus Drittstaaten offen. Nur für einige wenige "exotische" Berufe wie etwa Spezialitätenköche gibt es Ausnahmen und im Bereich Pflege bilaterale Absprachen zwischen Ländern.
Ab Juli 2013 wird der Arbeitsmarkt-Zugang nun auch für Fachkräfte mit nicht-akademischer Berufsqualifikation möglich sein. Dafür ist es höchste Zeit, denn Fachkräfteengpässe und demografischer Wandel sind in Deutschland immer stärker zu spüren. Und die Engpässe beschränken sich dabei nicht nur auf Ärzte und Ingenieure. Auch zahlreiche gewerblich-technische Berufe sind betroffen, etwa Elektroinstallateure und -monteure sowie Schweißer oder Maschinenbautechniker.
Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit eine Liste mit jenen Engpassberufen erstellen, für die Fachkräfte aus Drittstaaten einwandern dürfen. Wichtig ist dann allerdings, dass diese Liste öffentlich zugänglich ist. Denn nur so ist für ausländische Bewerber und hiesige Unternehmen leicht ersichtlich, in welchem Bereich der Einwanderungs-Aufwand deutlich reduziert worden ist.
Der hohe Wert der deutschen Berufsausbildung und des Labels "Made in Germany" bleibt indes ungefährdet: Zugangsvoraussetzung für entsprechende Fachkräfte ist, dass die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss formal anerkannt wurde. Die Bewertungsmöglichkeiten dafür existieren dank des Anerkennungsgesetzes längst (mehr dazu: www.bq-portal.de).
Ilona Riesen
Telefon: 0221 4981-727
Die deutsche Beschäftigungsverordnung regelt, mit welchen Abschlüssen und Berufsausbildungen man als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland arbeiten darf. Jetzt hat die Bundesregierung die Verordnung novelliert. Die Neufassung soll am 1. Juli in Kraft treten - ein wichtiger Schritt, um die Willkommenskultur in Deutschland weiter zu stärken.
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Bislang steht der deutsche Arbeitsmarkt praktisch ausschließlich Hochschulabsolventen aus Drittstaaten offen. Nur für einige wenige "exotische" Berufe wie etwa Spezialitätenköche gibt es Ausnahmen und im Bereich Pflege bilaterale Absprachen zwischen Ländern.
Ab Juli 2013 wird der Arbeitsmarkt-Zugang nun auch für Fachkräfte mit nicht-akademischer Berufsqualifikation möglich sein. Dafür ist es höchste Zeit, denn Fachkräfteengpässe und demografischer Wandel sind in Deutschland immer stärker zu spüren. Und die Engpässe beschränken sich dabei nicht nur auf Ärzte und Ingenieure. Auch zahlreiche gewerblich-technische Berufe sind betroffen, etwa Elektroinstallateure und -monteure sowie Schweißer oder Maschinenbautechniker.
Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit eine Liste mit jenen Engpassberufen erstellen, für die Fachkräfte aus Drittstaaten einwandern dürfen. Wichtig ist dann allerdings, dass diese Liste öffentlich zugänglich ist. Denn nur so ist für ausländische Bewerber und hiesige Unternehmen leicht ersichtlich, in welchem Bereich der Einwanderungs-Aufwand deutlich reduziert worden ist.
Der hohe Wert der deutschen Berufsausbildung und des Labels "Made in Germany" bleibt indes ungefährdet: Zugangsvoraussetzung für entsprechende Fachkräfte ist, dass die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss formal anerkannt wurde. Die Bewertungsmöglichkeiten dafür existieren dank des Anerkennungsgesetzes längst (mehr dazu: www.bq-portal.de).
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