01.03.2013 16:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Reform der Riester-Rente muss in den Vermittlungsausschuss
Kurzfassung: Reform der Riester-Rente muss in den VermittlungsausschussDer Bundesrat hat heute das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das die private Altersvorsorge - unter anderem die sogenannte Riester-Rente - ...
[Bundesrat - 01.03.2013] Reform der Riester-Rente muss in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat heute das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das die private Altersvorsorge - unter anderem die sogenannte Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er vertritt die Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Die Länder sehen auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann.
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Der Bundesrat hat heute das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das die private Altersvorsorge - unter anderem die sogenannte Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er vertritt die Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Die Länder sehen auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann.
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