01.03.2013 16:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Stärkung des Ehrenamtes
Kurzfassung: Stärkung des EhrenamtesDie Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisiert und flexibilisiert. In einer E ...
[Bundesrat - 01.03.2013] Stärkung des Ehrenamtes
Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisiert und flexibilisiert. In einer Entschließung macht der Bundesrat zugleich deutlich, dass Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen erfordern. Dem widerspreche jedoch, dass Unternehmen unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs derzeit durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen ihre Steuerlast erheblich mindern können. Hierdurch drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen müssten noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern, verlangt der Bundesrat.
Ziel des Gesetzes ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft es unter anderem die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt es die Freibeträge für die so genannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 Euro an. Dies entspricht Forderungen, die der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach erhoben hatte.
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisiert und flexibilisiert. In einer Entschließung macht der Bundesrat zugleich deutlich, dass Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen erfordern. Dem widerspreche jedoch, dass Unternehmen unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs derzeit durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen ihre Steuerlast erheblich mindern können. Hierdurch drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen müssten noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern, verlangt der Bundesrat.
Ziel des Gesetzes ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft es unter anderem die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt es die Freibeträge für die so genannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 Euro an. Dies entspricht Forderungen, die der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach erhoben hatte.
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Stärkung des Ehrenamtes" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Stärkung des Ehrenamtes" ist Bundesrat, vertreten durch .