07.03.2013 12:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
BAHR-Interview für die "Passauer Neue Presse
Kurzfassung: BAHR-Interview für die "Passauer Neue Presse"Das FDP-Präsidiumsmitglied Bundesgesundheitsminister DANIEL BAHR gab der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen ...
[FDP - 07.03.2013] BAHR-Interview für die "Passauer Neue Presse"
Das FDP-Präsidiumsmitglied Bundesgesundheitsminister DANIEL BAHR gab der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte RASMUS BUCHSTEINER:
Frage: Herr Bahr, was waren die häufigsten Nachfragen an unserem Lesertelefon zum neuen Patientenrechtegesetz?
BAHR: Die meisten Anrufer wollten wissen, wo sie Hilfe erhalten oder wie man den Verdacht auf einen Behandlungsfehler beweisen kann. Ich habe darauf verwiesen, dass die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz nun verpflichtet sind, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu helfen - zum Beispiel durch Beratung oder durch Übernahme von Gutachterkosten. Das ist ein echter Fortschritt für die Versicherten.
Frage: Das neue Gesetz schreibt den Ärzten vor, ihre Patienten umfassend und verständlich über Diagnosen und Behandlungen zu informieren. Wird es am Ende nicht doch beim üblichen Fachchinesisch im Behandlungszimmer bleiben?
BAHR: Es gibt immer mehr Schulungen für Ärzte zur Frage, wie Patienten in einfacher Sprache informiert werden sollten. Die Diagnose muss verständlich sein. Patientengespräche zu führen, ist nicht einfach. Und manche Mediziner können da unbestritten noch besser werden. Wir brauchen nicht die besten Forscher und Experten, sondern Ärzte, die den Patienten auch erklären können, welche Risiken mit einer bestimmten Behandlung verbunden sind. Der Patient soll dem Mediziner auf Augenhöhe gegenübertreten können. Und er hat jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte.
Frage: Oft geht es um teure Behandlungen und der Versicherte benötigt schnell Klarheit, ob die Kosten dafür übernommen werden. Welche Vorgaben gelten dafür jetzt?
BAHR: Die Patienten müssen schnell wissen, was übernommen wird und was nicht. Ärzte müssen ab sofort schriftlich darauf hinweisen, welche anfallenden Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. So kann jeder selbst entscheiden, ob er die Behandlung machen will oder nicht. Und die Krankenkassen dürfen die Patienten nicht lange hinhalten. Sie müssen im Regelfall innerhalb von drei Wochen über Leistungsanträge entscheiden. Geschieht das nicht, gilt der Antrag als genehmigt und die Patienten haben ein Recht auf Kostenerstattung.
Frage: Thema Ärztefehler - Verbraucherschützer kritisieren, dass betroffene Patienten in leichteren Fällen auch künftig noch selbst nachweisen müssen, dass der Mediziner etwas falsch gemacht hat. Ist das Gesetz hier zu lasch?
BAHR: Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Die volle Beweislastumkehr würde dazu führen, dass Ärzte nur noch an ihre Versicherung denken und Risiken vermeiden. Das aber wäre nicht im Sinne der Patienten. Wer heilen will, muss auch Risiken eingehen. Wir wollen eine Fehlervermeidungskultur in der Medizin erreichen. Bei Verdacht auf grobe Behandlungsfehler muss der Arzt beweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Auch so einen Fall haben wir am Lesertelefon gehabt: Ein Arzt hatte bei einer Operation eine Schere im Bauchraum des Patienten vergessen - eindeutig ein schwerer Behandlungsfehler.
Frage: Patientenschützer hatten einen Härtefallfonds für besonders schwere Behandlungsfehler gefordert - warum ist daraus nichts geworden?
BAHR: Mit einem solchen Entschädigungsfonds würde zusätzliche Bürokratie entstehen. Es müsste ein eigenes Antrags- und Genehmigungsverfahren geben. Ich bin dagegen, den Arzt aus der Haftung zu entlassen. Wer einen Fehler macht, soll dafür auch gerade stehen müssen. Es ist nicht Aufgabe der Versicherten, Ärztefehler zu bezahlen.
Frage: Themenwechsel: Sie wollen Wucherzinsen für säumige Krankenversicherte begrenzen und einen Notlagen-Tarif einführen in der privaten Krankenversicherung. Kritiker warnen vor einem Einstieg in eine Schmalspur-Medizin. Was entgegnen Sie?
BAHR: Ich meine: Wer seine Beiträge nicht zahlt, kann keinen Anspruch auf die vollen Leistungen haben. Ansonsten wäre es eine Einladung, keine Beiträge mehr zu zahlen. Solidarität und Eigenverantwortung gehören zusammen. Wir wollen Menschen helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, dort wieder herauszukommen. Deshalb begrenzen wir die Zinsen für Beitragsschulden.
Frage: Bundesfinanzminister Schäuble muss sparen und nimmt dabei die Milliarden-Rücklagen des Gesundheitsfonds ins Visier. Sind Sie bereit für einen weiteren Sparbeitrag?
BAHR: Das Gesundheitsministerium leistet schon jetzt mit zweieinhalb Milliarden Euro im laufenden Jahr und mit zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr, zusammengenommen also viereinhalb Milliarden Euro den größten Sparbeitrag aller Ressorts der Bundesregierung. Jetzt sind andere Ministerien gefragt, ihren Beitrag zu leisten. Wir haben uns die Überschüsse im Gesundheitsfonds und bei den Kassen durch Einsparungen hart erarbeitet.
FDP
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Telefon: 030 - 28 49 58 43
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Mail: presse@fdp.de
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Das FDP-Präsidiumsmitglied Bundesgesundheitsminister DANIEL BAHR gab der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte RASMUS BUCHSTEINER:
Frage: Herr Bahr, was waren die häufigsten Nachfragen an unserem Lesertelefon zum neuen Patientenrechtegesetz?
BAHR: Die meisten Anrufer wollten wissen, wo sie Hilfe erhalten oder wie man den Verdacht auf einen Behandlungsfehler beweisen kann. Ich habe darauf verwiesen, dass die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz nun verpflichtet sind, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu helfen - zum Beispiel durch Beratung oder durch Übernahme von Gutachterkosten. Das ist ein echter Fortschritt für die Versicherten.
Frage: Das neue Gesetz schreibt den Ärzten vor, ihre Patienten umfassend und verständlich über Diagnosen und Behandlungen zu informieren. Wird es am Ende nicht doch beim üblichen Fachchinesisch im Behandlungszimmer bleiben?
BAHR: Es gibt immer mehr Schulungen für Ärzte zur Frage, wie Patienten in einfacher Sprache informiert werden sollten. Die Diagnose muss verständlich sein. Patientengespräche zu führen, ist nicht einfach. Und manche Mediziner können da unbestritten noch besser werden. Wir brauchen nicht die besten Forscher und Experten, sondern Ärzte, die den Patienten auch erklären können, welche Risiken mit einer bestimmten Behandlung verbunden sind. Der Patient soll dem Mediziner auf Augenhöhe gegenübertreten können. Und er hat jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte.
Frage: Oft geht es um teure Behandlungen und der Versicherte benötigt schnell Klarheit, ob die Kosten dafür übernommen werden. Welche Vorgaben gelten dafür jetzt?
BAHR: Die Patienten müssen schnell wissen, was übernommen wird und was nicht. Ärzte müssen ab sofort schriftlich darauf hinweisen, welche anfallenden Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. So kann jeder selbst entscheiden, ob er die Behandlung machen will oder nicht. Und die Krankenkassen dürfen die Patienten nicht lange hinhalten. Sie müssen im Regelfall innerhalb von drei Wochen über Leistungsanträge entscheiden. Geschieht das nicht, gilt der Antrag als genehmigt und die Patienten haben ein Recht auf Kostenerstattung.
Frage: Thema Ärztefehler - Verbraucherschützer kritisieren, dass betroffene Patienten in leichteren Fällen auch künftig noch selbst nachweisen müssen, dass der Mediziner etwas falsch gemacht hat. Ist das Gesetz hier zu lasch?
BAHR: Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Die volle Beweislastumkehr würde dazu führen, dass Ärzte nur noch an ihre Versicherung denken und Risiken vermeiden. Das aber wäre nicht im Sinne der Patienten. Wer heilen will, muss auch Risiken eingehen. Wir wollen eine Fehlervermeidungskultur in der Medizin erreichen. Bei Verdacht auf grobe Behandlungsfehler muss der Arzt beweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Auch so einen Fall haben wir am Lesertelefon gehabt: Ein Arzt hatte bei einer Operation eine Schere im Bauchraum des Patienten vergessen - eindeutig ein schwerer Behandlungsfehler.
Frage: Patientenschützer hatten einen Härtefallfonds für besonders schwere Behandlungsfehler gefordert - warum ist daraus nichts geworden?
BAHR: Mit einem solchen Entschädigungsfonds würde zusätzliche Bürokratie entstehen. Es müsste ein eigenes Antrags- und Genehmigungsverfahren geben. Ich bin dagegen, den Arzt aus der Haftung zu entlassen. Wer einen Fehler macht, soll dafür auch gerade stehen müssen. Es ist nicht Aufgabe der Versicherten, Ärztefehler zu bezahlen.
Frage: Themenwechsel: Sie wollen Wucherzinsen für säumige Krankenversicherte begrenzen und einen Notlagen-Tarif einführen in der privaten Krankenversicherung. Kritiker warnen vor einem Einstieg in eine Schmalspur-Medizin. Was entgegnen Sie?
BAHR: Ich meine: Wer seine Beiträge nicht zahlt, kann keinen Anspruch auf die vollen Leistungen haben. Ansonsten wäre es eine Einladung, keine Beiträge mehr zu zahlen. Solidarität und Eigenverantwortung gehören zusammen. Wir wollen Menschen helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, dort wieder herauszukommen. Deshalb begrenzen wir die Zinsen für Beitragsschulden.
Frage: Bundesfinanzminister Schäuble muss sparen und nimmt dabei die Milliarden-Rücklagen des Gesundheitsfonds ins Visier. Sind Sie bereit für einen weiteren Sparbeitrag?
BAHR: Das Gesundheitsministerium leistet schon jetzt mit zweieinhalb Milliarden Euro im laufenden Jahr und mit zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr, zusammengenommen also viereinhalb Milliarden Euro den größten Sparbeitrag aller Ressorts der Bundesregierung. Jetzt sind andere Ministerien gefragt, ihren Beitrag zu leisten. Wir haben uns die Überschüsse im Gesundheitsfonds und bei den Kassen durch Einsparungen hart erarbeitet.
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