08.03.2013 14:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Leistungen für Asylbewerber dürfen nicht gekürzt werden
Kurzfassung: Leistungen für Asylbewerber dürfen nicht gekürzt werden"Die heutige Entscheidung ist auch eine Ohrfeige für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Spreche ...
[Die Linke. im Bundestag - 08.03.2013] Leistungen für Asylbewerber dürfen nicht gekürzt werden
"Die heutige Entscheidung ist auch eine Ohrfeige für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes, demzufolge die Kürzung des für das Existenzminimum notwendigen Taschengeldes bei Asylbewerbern verfassungswidrig ist. Jelpke weiter:
"Friedrich bastelt seit Ende letzten Jahres an Plänen, Flüchtlinge in Deutschland zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums zu zwingen, um dadurch von der Einreise abzuschrecken.
Dabei hat schon das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass migrationspolitische Erwägungen es nicht rechtfertigen, die Menschenwürde zu verletzen. Diese Rechtsauffassung wurde nun folgerichtig bestätigt.
Friedrich muss jetzt endlich akzeptieren, dass die Menschenwürde von Flüchtlingen nicht weniger wert ist als die anderer Menschen. Hält er hingegen an seinen Plänen fest, muss er sich Rassismus und Menschenverachtung vorwerfen lassen."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Die heutige Entscheidung ist auch eine Ohrfeige für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes, demzufolge die Kürzung des für das Existenzminimum notwendigen Taschengeldes bei Asylbewerbern verfassungswidrig ist. Jelpke weiter:
"Friedrich bastelt seit Ende letzten Jahres an Plänen, Flüchtlinge in Deutschland zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums zu zwingen, um dadurch von der Einreise abzuschrecken.
Dabei hat schon das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass migrationspolitische Erwägungen es nicht rechtfertigen, die Menschenwürde zu verletzen. Diese Rechtsauffassung wurde nun folgerichtig bestätigt.
Friedrich muss jetzt endlich akzeptieren, dass die Menschenwürde von Flüchtlingen nicht weniger wert ist als die anderer Menschen. Hält er hingegen an seinen Plänen fest, muss er sich Rassismus und Menschenverachtung vorwerfen lassen."
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