13.03.2013 11:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen GeschäftspraktikenVerbraucherministerin Aigner: Mehr Schutz vor Abzocke am TelefonMit dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftsp ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 13.03.2013] Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken
Verbraucherministerin Aigner: Mehr Schutz vor Abzocke am Telefon
Mit dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket beschlossen, das den Verbraucherschutz in Deutschland stärkt. "Betrügern und unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen - das ist Ziel dieses Gesetzespakets. In der Vergangenheit gab es immer wieder Bürgerbeschwerden über bestimmte Geschäftspraktiken, die man klar als Abzocke bezeichnen muss. Die Bundesregierung hat gehandelt, an den entscheidenden Stellen das Gesetz verschärft und damit den Schutz der Verbraucher verbessert", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu dem am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Nach Ansicht von Aigner ist das Gesetzvorhaben "ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren und betrügerischen Aktivitäten dubiöser Unternehmer und eine Kampfansage an unseriöse Geschäftspraktiken". Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Bundesjustizministeriums des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspieldiensteverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus: Künftig wird es einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspieldiensteverträge infolge unlauterer Telefonanrufe geben. Derartige Verträge sind künftig dem Textformerfordernis unterworfen. Dafür hatte sich das Bundesverbraucherministerium mit Nachdruck eingesetzt. Die Bußgeld-Obergrenze für unlautere Telefonanrufe wird von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben, um Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Verbraucherministerin Aigner: Mehr Schutz vor Abzocke am Telefon
Mit dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket beschlossen, das den Verbraucherschutz in Deutschland stärkt. "Betrügern und unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen - das ist Ziel dieses Gesetzespakets. In der Vergangenheit gab es immer wieder Bürgerbeschwerden über bestimmte Geschäftspraktiken, die man klar als Abzocke bezeichnen muss. Die Bundesregierung hat gehandelt, an den entscheidenden Stellen das Gesetz verschärft und damit den Schutz der Verbraucher verbessert", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu dem am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Nach Ansicht von Aigner ist das Gesetzvorhaben "ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren und betrügerischen Aktivitäten dubiöser Unternehmer und eine Kampfansage an unseriöse Geschäftspraktiken". Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Bundesjustizministeriums des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspieldiensteverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus: Künftig wird es einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspieldiensteverträge infolge unlauterer Telefonanrufe geben. Derartige Verträge sind künftig dem Textformerfordernis unterworfen. Dafür hatte sich das Bundesverbraucherministerium mit Nachdruck eingesetzt. Die Bußgeld-Obergrenze für unlautere Telefonanrufe wird von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben, um Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .