[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 13.03.2013] Bundeskabinett beschließt Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken
Verbraucherministerin Aigner: Mehr Schutz vor Abzocke am Telefon
Mit dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket beschlossen, das den Verbraucherschutz in Deutschland stärkt. "Betrügern und unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen - das ist Ziel dieses Gesetzespakets. In der Vergangenheit gab es immer wieder Bürgerbeschwerden über bestimmte Geschäftspraktiken, die man klar als Abzocke bezeichnen muss. Die Bundesregierung hat gehandelt, an den entscheidenden Stellen das Gesetz verschärft und damit den Schutz der Verbraucher verbessert", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu dem am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Nach Ansicht von Aigner ist das Gesetzvorhaben "ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren und betrügerischen Aktivitäten dubiöser Unternehmer und eine Kampfansage an unseriöse Geschäftspraktiken". Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Bundesjustizministeriums des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspieldiensteverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus: Künftig wird es einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspieldiensteverträge infolge unlauterer Telefonanrufe geben. Derartige Verträge sind künftig dem Textformerfordernis unterworfen. Dafür hatte sich das Bundesverbraucherministerium mit Nachdruck eingesetzt. Die Bußgeld-Obergrenze für unlautere Telefonanrufe wird von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben, um Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL:
http://www.bml.de
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0;
http://www.bml.de