15.03.2013 12:24 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
25. Jahrestag des Giftgasangriffs auf Halabja - Der Tod ist ein Meister aus Deutschland
Kurzfassung: 25. Jahrestag des Giftgasangriffs auf Halabja - Der Tod ist ein Meister aus Deutschland"Beim Giftgasangriff der irakischen Luftwaffe auf die kurdische Stadt Halabja bewahrheitete sich erneut die Erken ...
[Die Linke. im Bundestag - 15.03.2013] 25. Jahrestag des Giftgasangriffs auf Halabja - Der Tod ist ein Meister aus Deutschland
"Beim Giftgasangriff der irakischen Luftwaffe auf die kurdische Stadt Halabja bewahrheitete sich erneut die Erkenntnis: Der Tod ist ein Meister aus Deutschland. Denn ermöglicht wurde das irakische Chemiewaffenprogramm vor allem durch deutsche Unternehmen und mit Wissen der damaligen Bundesregierung", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, anlässlich des Jahrestages des Giftgasangriffs vom 16. März 1988, der fünftausend Menschen das Leben kostete und zehntausend weitere so schwer verletzte, dass viele von ihnen später an den Folgen des Gases starben. Jelpke weiter:
"Es war ein wichtiges Zeichen, dass am Donnerstagabend alle Fraktionen des deutschen Bundestages ihr Mitgefühl gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen ausgedrückt und die Rolle deutscher Unternehmen eingestanden haben. Doch leider hat es der Bundestag versäumt, den Gasangriff auf Halabja in Verbindung mit den im gleichen Jahr im kurdischen Teil des Irak angelaufenen Anfal-Operationen der irakischen Armee, bei denen 4000 Dörfer zerstört und bis zu 180.000 Menschen verschleppt und ermordet wurden, als Genozid im Sinne der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord einzustufen. Dies hatte DIE LINKE in ihrem Antrag gefordert, nachdem die Parlamente des Irak, Schwedens und Großbritanniens eine solche Anerkennung bereits vorgenommen haben.
Eine solche Anerkennung als Völkermord wäre nicht nur eine späte moralische Kompensation für die Opfer und ihre Hinterbliebenen. Sie könnte zudem die Tür öffnen für eine weitere strafrechtliche Verfolgung der Händler des Todes wegen Beihilfe zum Völkermord. Denn die bisherigen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz waren jahrelang verschleppt worden. Prozesse endeten mit Einstellung wegen Verjährung, Bewährungsstrafen und Freisprüchen.
Die Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer von Halabja bleibt damit bestehen."
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Beim Giftgasangriff der irakischen Luftwaffe auf die kurdische Stadt Halabja bewahrheitete sich erneut die Erkenntnis: Der Tod ist ein Meister aus Deutschland. Denn ermöglicht wurde das irakische Chemiewaffenprogramm vor allem durch deutsche Unternehmen und mit Wissen der damaligen Bundesregierung", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, anlässlich des Jahrestages des Giftgasangriffs vom 16. März 1988, der fünftausend Menschen das Leben kostete und zehntausend weitere so schwer verletzte, dass viele von ihnen später an den Folgen des Gases starben. Jelpke weiter:
"Es war ein wichtiges Zeichen, dass am Donnerstagabend alle Fraktionen des deutschen Bundestages ihr Mitgefühl gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen ausgedrückt und die Rolle deutscher Unternehmen eingestanden haben. Doch leider hat es der Bundestag versäumt, den Gasangriff auf Halabja in Verbindung mit den im gleichen Jahr im kurdischen Teil des Irak angelaufenen Anfal-Operationen der irakischen Armee, bei denen 4000 Dörfer zerstört und bis zu 180.000 Menschen verschleppt und ermordet wurden, als Genozid im Sinne der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord einzustufen. Dies hatte DIE LINKE in ihrem Antrag gefordert, nachdem die Parlamente des Irak, Schwedens und Großbritanniens eine solche Anerkennung bereits vorgenommen haben.
Eine solche Anerkennung als Völkermord wäre nicht nur eine späte moralische Kompensation für die Opfer und ihre Hinterbliebenen. Sie könnte zudem die Tür öffnen für eine weitere strafrechtliche Verfolgung der Händler des Todes wegen Beihilfe zum Völkermord. Denn die bisherigen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz waren jahrelang verschleppt worden. Prozesse endeten mit Einstellung wegen Verjährung, Bewährungsstrafen und Freisprüchen.
Die Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer von Halabja bleibt damit bestehen."
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