19.03.2013 14:28 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Kuhhandel vor dem Strafrichter
Kurzfassung: Kuhhandel vor dem Strafrichter"Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Deal liegt der Hase im Pfeffer: Es wird gedealt, was das Zeug hält - im wahrsten Sinne des Wortes. Für die ü ...
[Die Linke. im Bundestag - 19.03.2013] Kuhhandel vor dem Strafrichter
"Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Deal liegt der Hase im Pfeffer: Es wird gedealt, was das Zeug hält - im wahrsten Sinne des Wortes. Für die überlastete Justiz sind Instrumente wie der Deal im Strafprozess oder der Vergleich im Zivilprozess willkommene Mittel, sich der Aktenberge auf einfache und schnelle Art zu entledigen. Es ist ein Skandal, wenn mehr als die Hälfte der Richterinnen und Richter zugeben müssen, illegale Urteilsabsprachen entgegen den gesetzlichen Regelungen zu treffen. In einigen Fällen ist diese Vorgehensweise schon grenzwertig", so Jens Petermann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Deal im Strafrecht. Das Bundesverfassungsgericht hält Absprachen im Strafprozess für verfassungsgemäß. Es mahnt aber an, dass sich Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte dabei mehr an das Gesetz halten sollen. Deals sollen nur dann gültig sein, wenn deren Transparenz gewährleistet und die Entscheidung dokumentiert werde. Petermann weiter:
"Das 2009 in Kraft getretene Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor. Das Gesetz zum Deal ist handwerklich schlecht gemacht und muss nachgebessert werden."
Halina Wawzyniak, Justiziarin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Informelle Absprachen sind an der Tagesordnung. Sie erschweren die Wahrheitsfindung und verdrängen die Gerechtigkeit immer weiter aus den Gerichtssälen. Es besteht die Gefahr, dass ein verfassungswidriger Zustand zum Normalfall wird. Das Bundesverfassungsgericht nimmt dies leider nur zur Kenntnis und verweist auf den Gesetzgeber."
"Das Gericht erklärt zwar die drei verhandelten Einzelentscheidungen für verfassungswidrig, segnet aber die Norm im Strafgesetzbuch ab und gibt dem Gesetzgeber die freiwillige Hausaufgabe der Überwachung - ein fataler Ansatz", erklärt Petermann abschließend.
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Kontakt:
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Deal liegt der Hase im Pfeffer: Es wird gedealt, was das Zeug hält - im wahrsten Sinne des Wortes. Für die überlastete Justiz sind Instrumente wie der Deal im Strafprozess oder der Vergleich im Zivilprozess willkommene Mittel, sich der Aktenberge auf einfache und schnelle Art zu entledigen. Es ist ein Skandal, wenn mehr als die Hälfte der Richterinnen und Richter zugeben müssen, illegale Urteilsabsprachen entgegen den gesetzlichen Regelungen zu treffen. In einigen Fällen ist diese Vorgehensweise schon grenzwertig", so Jens Petermann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Deal im Strafrecht. Das Bundesverfassungsgericht hält Absprachen im Strafprozess für verfassungsgemäß. Es mahnt aber an, dass sich Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte dabei mehr an das Gesetz halten sollen. Deals sollen nur dann gültig sein, wenn deren Transparenz gewährleistet und die Entscheidung dokumentiert werde. Petermann weiter:
"Das 2009 in Kraft getretene Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor. Das Gesetz zum Deal ist handwerklich schlecht gemacht und muss nachgebessert werden."
Halina Wawzyniak, Justiziarin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Informelle Absprachen sind an der Tagesordnung. Sie erschweren die Wahrheitsfindung und verdrängen die Gerechtigkeit immer weiter aus den Gerichtssälen. Es besteht die Gefahr, dass ein verfassungswidriger Zustand zum Normalfall wird. Das Bundesverfassungsgericht nimmt dies leider nur zur Kenntnis und verweist auf den Gesetzgeber."
"Das Gericht erklärt zwar die drei verhandelten Einzelentscheidungen für verfassungswidrig, segnet aber die Norm im Strafgesetzbuch ab und gibt dem Gesetzgeber die freiwillige Hausaufgabe der Überwachung - ein fataler Ansatz", erklärt Petermann abschließend.
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