21.03.2013 10:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD
Entgeltgleichheit: Ein Prinzip wird zur Praxis
Kurzfassung: Entgeltgleichheit: Ein Prinzip wird zur PraxisAnlässlich der 2. und 3. Lesung zum Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bun ...
[SPD - 21.03.2013] Entgeltgleichheit: Ein Prinzip wird zur Praxis
Anlässlich der 2. und 3. Lesung zum Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme:
22 Prozent Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern - daran sind nicht die Frauen schuld, sondern strukturell bedingte Diskriminierungsmechanismen.
Obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit seit 1957 rechtlich geboten ist, bleibt er in Deutschland ein Prinzip ohne Durchsetzung. Wir machen aus dem Prinzip eine Praxis.
Mit unserem Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz gehen wir die Ungleichbezahlung von denjenigen an, die in einem Betrieb gleiche und gleichwertige Arbeit verrichten, aber schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Wir formulieren Verfahren, die sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Rechtspflichten nachkommen. Und wir beteiligen zivilgesellschaftliche Akteure an diesem Prozess.
Die schwarz-gelbe Koalition übt sich derweil in schmallippigen Absichtsbekundungen. Wie gehabt appelliert sie gefällig an die Unternehmen, gegen Lohnungleichheit vorzugehen. Mehr als 50 Jahre Zeit haben die Unternehmen dafür bislang gehabt. Beim derzeitigen Tempo - ein Prozent Abbau der Entgeltungleichheit in sechs Jahren - warten Frauen noch 132 Jahre auf das Jahr, indem ein Equal Pay Day überflüssig wird.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Anlässlich der 2. und 3. Lesung zum Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme:
22 Prozent Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern - daran sind nicht die Frauen schuld, sondern strukturell bedingte Diskriminierungsmechanismen.
Obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit seit 1957 rechtlich geboten ist, bleibt er in Deutschland ein Prinzip ohne Durchsetzung. Wir machen aus dem Prinzip eine Praxis.
Mit unserem Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz gehen wir die Ungleichbezahlung von denjenigen an, die in einem Betrieb gleiche und gleichwertige Arbeit verrichten, aber schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Wir formulieren Verfahren, die sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Rechtspflichten nachkommen. Und wir beteiligen zivilgesellschaftliche Akteure an diesem Prozess.
Die schwarz-gelbe Koalition übt sich derweil in schmallippigen Absichtsbekundungen. Wie gehabt appelliert sie gefällig an die Unternehmen, gegen Lohnungleichheit vorzugehen. Mehr als 50 Jahre Zeit haben die Unternehmen dafür bislang gehabt. Beim derzeitigen Tempo - ein Prozent Abbau der Entgeltungleichheit in sechs Jahren - warten Frauen noch 132 Jahre auf das Jahr, indem ein Equal Pay Day überflüssig wird.
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