22.03.2013 15:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden
Kurzfassung: Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werdenDer Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerre ...
[Bundesrat - 22.03.2013] Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden
Der Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.
Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine "abgespeckte" Version des Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.
Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine "abgespeckte" Version des Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden" ist Bundesrat, vertreten durch .