22.03.2013 15:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat will Informationsrechte der Verbraucher weiter verbessern
Kurzfassung: Bundesrat will Informationsrechte der Verbraucher weiter verbessernDie Länder haben dem Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, das eine weitere Reaktion auf den landwirt ...
[Bundesrat - 22.03.2013] Bundesrat will Informationsrechte der Verbraucher weiter verbessern
Die Länder haben dem Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, das eine weitere Reaktion auf den landwirtschaftlichen Dioxinskandal 2010/2011 darstellt, in ihrer heutigen Plenarsitzung zugestimmt.
In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch zugleich deutlich, dass unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder Täuschungen dringend zu überarbeiten und in eine gesetzliche Gesamtkonzeption einzubinden sind. Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Informationsrechte der Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße bereits unterhalb der Schwelle von Gesundheitsgefahren in das europäische Recht aufgenommen werden. Der aktuelle "Pferdefleischskandal" habe verdeutlicht, dass eine europaweit einheitliche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig sei.
Das Gesetz setzt einen Teil des von der Bundesregierung beschlossenen "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um und verpflichtet zum Beispiel bestimmte Futtermittelunternehmer zum Abschluss von Versicherungen, die durch verseuchtes Futter verursachte Schäden abdecken. Zudem verankert es die ausdrückliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
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Telefon: 030 18 9100-170
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In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch zugleich deutlich, dass unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder Täuschungen dringend zu überarbeiten und in eine gesetzliche Gesamtkonzeption einzubinden sind. Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Informationsrechte der Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße bereits unterhalb der Schwelle von Gesundheitsgefahren in das europäische Recht aufgenommen werden. Der aktuelle "Pferdefleischskandal" habe verdeutlicht, dass eine europaweit einheitliche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig sei.
Das Gesetz setzt einen Teil des von der Bundesregierung beschlossenen "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um und verpflichtet zum Beispiel bestimmte Futtermittelunternehmer zum Abschluss von Versicherungen, die durch verseuchtes Futter verursachte Schäden abdecken. Zudem verankert es die ausdrückliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.
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