22.03.2013 16:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen
Kurzfassung: Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligenDer Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, mit dem der Finanzsektor durch Einführung einer Finanzt ...
[Bundesrat - 22.03.2013] Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen
Der Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, mit dem der Finanzsektor durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer angemessen und substantiell an den Kosten zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt werden soll. Die Länder begrüßen, dass die Kommission den Vorschlag vorgelegt hat und befürworten, den Finanzsektor angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.
Sie fordern allerdings, zu prüfen, inwieweit unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Steuer ausgenommen werden können. Aus ihrer Sicht sollte zudem am langfristigen Ziel einer EU-weiten - und schließlich internationalen - Einführung der Finanztransaktionssteuer festgehalten werden, um ein geschlossenes Steuersystem zu schaffen. Dies könne steuerliche Ausweichreaktionen eindämmen.
In ihrem Richtlinienvorschlag regelt die Kommission die Ausgestaltung einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit von insgesamt elf Ländern (zu denen auch Deutschland gehört), die zukünftig eine Finanztransaktionssteuer erheben. Vorgesehen ist, dass jeder teilnehmende Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festgelegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 Prozent nicht unterschritten werden.
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Der Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, mit dem der Finanzsektor durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer angemessen und substantiell an den Kosten zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt werden soll. Die Länder begrüßen, dass die Kommission den Vorschlag vorgelegt hat und befürworten, den Finanzsektor angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.
Sie fordern allerdings, zu prüfen, inwieweit unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Steuer ausgenommen werden können. Aus ihrer Sicht sollte zudem am langfristigen Ziel einer EU-weiten - und schließlich internationalen - Einführung der Finanztransaktionssteuer festgehalten werden, um ein geschlossenes Steuersystem zu schaffen. Dies könne steuerliche Ausweichreaktionen eindämmen.
In ihrem Richtlinienvorschlag regelt die Kommission die Ausgestaltung einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit von insgesamt elf Ländern (zu denen auch Deutschland gehört), die zukünftig eine Finanztransaktionssteuer erheben. Vorgesehen ist, dass jeder teilnehmende Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festgelegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 Prozent nicht unterschritten werden.
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