28.03.2013 12:14 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
Mietrechtsreform 2013
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH über Neuerungen im MietrechtKurzfassung: Am 1. Mai 2013 tritt die neue Mietrechtsreform in Kraft, auf die sich die Bundestagsparteien nach langem Ringen geeinigt haben. Vermieter erhalten nach der neuen Regelung mehr Möglichkeiten, gegen Mietbetrug vorzugehen. Doch auch Mieter profitieren von einer Absenkung der "Kappungsgrenze" bei Wohnungsengpässen. Der Leverkusener Immobilienexperte Jürgen Juber hat die wichtigsten drei Neuerungen der Reform aktuell zusammengestellt.
[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 28.03.2013] Mietminderung bei Energie-Sanierung
Bei energetischen Sanierungen besteht nach neuem Mietrecht die ersten drei Monate kein Recht auf Mietminderung. Mieter müssen demnach die Folgen von Modernisierungsarbeiten wie Schmutz, Lärm oder auch Warmwasserausfall in dieser Zeit dulden. Ab dem vierten Monat kann die Miete wie bisher gemindert werden.
Bessere Handhabe gegen Mietbetrug
In der Vergangenheit mussten Vermieter bei einem Mietbetrug oftmals erheblichen wirtschaftlichen Schäden hinnehmen. Künftig sollen beantragte Wohnungsräumungen vor Gericht bevorzugt behandelt und Betrugsfälle somit schneller aufgedeckt werden. Darüber hinaus können säumige Mieter dazu verpflichtet werden, für auflaufende Mieten Sicherheiten - zum Beispiel in Form einer Bürgschaft - zu hinterlegen.
Neue Regeln für Mieterhöhungen
Ist der verfügbare Wohnbestand in bestimmten Regionen knapp, erlaubt das neue Gesetz den Landesregierungen, eine Kappungsgrenze von 15% anstatt 20% anzusetzen. Diesen Prozentsatz dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen nicht übersteigen. Bei Neuvermietungen können wiederum auch höhere Mietsteigerungen verhandelt werden.
Weitere Informationen rund um die Immobilie sowie zu den Themen "Haus verkaufen Leverkusen", "Hausverkauf Leverkusen" und "Makler Leverkusen" erhalten Sie unter www.juber-schlinghoff-immo.de.
Bei energetischen Sanierungen besteht nach neuem Mietrecht die ersten drei Monate kein Recht auf Mietminderung. Mieter müssen demnach die Folgen von Modernisierungsarbeiten wie Schmutz, Lärm oder auch Warmwasserausfall in dieser Zeit dulden. Ab dem vierten Monat kann die Miete wie bisher gemindert werden.
Bessere Handhabe gegen Mietbetrug
In der Vergangenheit mussten Vermieter bei einem Mietbetrug oftmals erheblichen wirtschaftlichen Schäden hinnehmen. Künftig sollen beantragte Wohnungsräumungen vor Gericht bevorzugt behandelt und Betrugsfälle somit schneller aufgedeckt werden. Darüber hinaus können säumige Mieter dazu verpflichtet werden, für auflaufende Mieten Sicherheiten - zum Beispiel in Form einer Bürgschaft - zu hinterlegen.
Neue Regeln für Mieterhöhungen
Ist der verfügbare Wohnbestand in bestimmten Regionen knapp, erlaubt das neue Gesetz den Landesregierungen, eine Kappungsgrenze von 15% anstatt 20% anzusetzen. Diesen Prozentsatz dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen nicht übersteigen. Bei Neuvermietungen können wiederum auch höhere Mietsteigerungen verhandelt werden.
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Weitere Informationen
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, Herr Jürgen Juber
Oulustraße 20, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 5007017; http://www.juber-schlinghoff-immo.de
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Münsters Gäßchen 16
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Autor der Pressemeldung "Mietrechtsreform 2013" ist Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, vertreten durch Jürgen Juber.