17.04.2013 17:07 Uhr in Energie & Umwelt von Immobilien Scout 24
Bonus oder nicht Bonus?
Kurzfassung: Bonus oder nicht Bonus?Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit "Aktionsboni" bei StromlieferungsverträgenHeute hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, was passiert, wenn in einem Stroml ...
[Immobilien Scout 24 - 17.04.2013] Bonus oder nicht Bonus?
Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit "Aktionsboni" bei Stromlieferungsverträgen
Heute hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, was passiert, wenn in einem Stromlieferungsvertrag ein Aktionsbonus recht kompliziert beschrieben wird und die Kundin den Vertrag nach 12 Monaten kündigt.
Die Formulierung lautete wie folgt: "Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (VIII ZR 225/12) entschieden, dass die Klausel für einen nicht juristisch vorgebildeten Laien durchaus so verstanden werden kann, dass der Vertrag nach einem Jahr gekündigt werden kann, ohne den Anspruch auf den Aktionsbonus zu verlieren. Begründet haben die Richter dies mit dem 305c BGB, der bei überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln Missverständnisse zu Lasten des Verwenders gehen lässt.
Immobilien Scout GmbH
Magazinstr. 15/16
10179 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 24 301 1100
Telefax: 030 - 24 301 1110
Mail: presse@ immobilienscout24.de
URL: http://www.immobilienscout24.de
Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit "Aktionsboni" bei Stromlieferungsverträgen
Heute hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, was passiert, wenn in einem Stromlieferungsvertrag ein Aktionsbonus recht kompliziert beschrieben wird und die Kundin den Vertrag nach 12 Monaten kündigt.
Die Formulierung lautete wie folgt: "Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (VIII ZR 225/12) entschieden, dass die Klausel für einen nicht juristisch vorgebildeten Laien durchaus so verstanden werden kann, dass der Vertrag nach einem Jahr gekündigt werden kann, ohne den Anspruch auf den Aktionsbonus zu verlieren. Begründet haben die Richter dies mit dem 305c BGB, der bei überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln Missverständnisse zu Lasten des Verwenders gehen lässt.
Immobilien Scout GmbH
Magazinstr. 15/16
10179 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 24 301 1100
Telefax: 030 - 24 301 1110
Mail: presse@ immobilienscout24.de
URL: http://www.immobilienscout24.de
Weitere Informationen
Immobilien Scout 24,
, 10179 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 - 24 301 1100; http://www.immobilienscout24.de
, 10179 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 - 24 301 1100; http://www.immobilienscout24.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.08.2014 Gut beraten ist halb finanziert
06.08.2014 Nebenkosten beim Immobilienkauf
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Immobilien Scout 24
10179 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Immobilien Scout 24
10179 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/immobilien-scout-24-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bonus oder nicht Bonus?" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bonus oder nicht Bonus?" ist Immobilien Scout 24, vertreten durch .