24.04.2013 11:31 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei
Kurzfassung: PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-DateiZum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvert ...
[FDP - 24.04.2013] PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP-Fraktion zur Anti-Terror-Datei, die von der sogenannten Großen Koalition eingeführt worden war, bestätigt.
Die FDP-Fraktion hatte diese Datei abgelehnt und vor den verfassungsrechtlichen Risiken gewarnt. CDU/CSU und SPD müssen nun auch erkennen, dass sie mit der Anti-Terror-Datei zu weit gegangen sind. Das Verfassungsgericht hat deutlich festgestellt, dass die Streubreite der Speicherung im Grunde jeden Bürger in die Gefahr bringt, dort ohne sein Wissen gespeichert zu werden. Dem muss künftig ein Riegel vorgeschoben werden.
Nach der klaren und unzweideutigen Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sich aus der Verfassung ergibt, muss jedem klar sein, dass alle Bestrebungen zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Scheitern verurteilt sind. Auch ist klar, dass die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können.
Die FDP-Fraktion sieht sich darin bestärkt, dass sie beim Rechte-Dateien-Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und darauf bestanden hat, dass die Regelung zu Kontaktpersonen und zum Eilfall restriktiver gefasst wird. Aber auch diese Datei muss nun nochmals auf den Prüfstand.
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP-Fraktion zur Anti-Terror-Datei, die von der sogenannten Großen Koalition eingeführt worden war, bestätigt.
Die FDP-Fraktion hatte diese Datei abgelehnt und vor den verfassungsrechtlichen Risiken gewarnt. CDU/CSU und SPD müssen nun auch erkennen, dass sie mit der Anti-Terror-Datei zu weit gegangen sind. Das Verfassungsgericht hat deutlich festgestellt, dass die Streubreite der Speicherung im Grunde jeden Bürger in die Gefahr bringt, dort ohne sein Wissen gespeichert zu werden. Dem muss künftig ein Riegel vorgeschoben werden.
Nach der klaren und unzweideutigen Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sich aus der Verfassung ergibt, muss jedem klar sein, dass alle Bestrebungen zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Scheitern verurteilt sind. Auch ist klar, dass die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können.
Die FDP-Fraktion sieht sich darin bestärkt, dass sie beim Rechte-Dateien-Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und darauf bestanden hat, dass die Regelung zu Kontaktpersonen und zum Eilfall restriktiver gefasst wird. Aber auch diese Datei muss nun nochmals auf den Prüfstand.
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
19.07.2013 BRÜDERLE-Interview für die "Rhein-Zeitung
18.07.2013 NIEBEL-Interview für das "Luxemburger Wort
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
FDP
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
FDP
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/fdp-pressefach.html
Die Pressemeldung "PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei" ist FDP, vertreten durch .