03.05.2013 17:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Informationsrechte des Bundesrates in EU-Angelegenheiten präzisieren
Kurzfassung: Informationsrechte des Bundesrates in EU-Angelegenheiten präzisierenDie Länder wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und präzisieren. Mi ...
[Bundesrat - 03.05.2013] Informationsrechte des Bundesrates in EU-Angelegenheiten präzisieren
Die Länder wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und präzisieren. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchten sie unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 umsetzen, das die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten präzisierte und klarstellte, dass es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der EU handelt, wenn diese in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Union stehen. Ziel des Entwurfs ist es daher, die entsprechenden Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in diesem Sinne gesetzlich zu verankern und die Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat weitgehend inhaltsgleich auszugestalten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Die Länder wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und präzisieren. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchten sie unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 umsetzen, das die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten präzisierte und klarstellte, dass es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der EU handelt, wenn diese in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Union stehen. Ziel des Entwurfs ist es daher, die entsprechenden Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in diesem Sinne gesetzlich zu verankern und die Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat weitgehend inhaltsgleich auszugestalten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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