03.05.2013 16:57 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesrat
Bundesrat stimmt Kompromiss zum Schienenbonus zu
Kurzfassung: Bundesrat stimmt Kompromiss zum Schienenbonus zuDie Länder haben heute dem Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leist ...
[Bundesrat - 03.05.2013] Bundesrat stimmt Kompromiss zum Schienenbonus zu
Die Länder haben heute dem Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leistet. Hierzu schafft es für künftige Bauprojekte mittelfristig den sogenannten Schienenbonus ab, der bisher eine lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr darstellte.
Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss am 23. April 2013 auf einen Kompromiss verständigt, nach dem die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren bereits ab dem 1. Januar 2015 für neue Schienenbauprojekte entfällt. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Jahr 2019.
Der Bundestag hat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 25. April des Jahres zugestimmt.
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Die Länder haben heute dem Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leistet. Hierzu schafft es für künftige Bauprojekte mittelfristig den sogenannten Schienenbonus ab, der bisher eine lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr darstellte.
Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss am 23. April 2013 auf einen Kompromiss verständigt, nach dem die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren bereits ab dem 1. Januar 2015 für neue Schienenbauprojekte entfällt. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Jahr 2019.
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