03.05.2013 16:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie über das Küstenzonenmanagement
Kurzfassung: Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie über das KüstenzonenmanagementDer Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum integ ...
[Bundesrat - 03.05.2013] Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie über das Küstenzonenmanagement
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement erhoben. Er ist der Auffassung, dass der vorgelegte Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, da der EU keine eigene Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung zukommt. Hier liege die Regelungszuständigkeit nach europäischem Recht bei den Mitgliedstaaten. Im vorliegenden Fall bestehe für die Union allenfalls eine Zuständigkeitskompetenz zur Formulierung eines prozeduralen Rahmens. Der Richtlinienvorschlag gehe in relevanten Punkten jedoch weit über diesen Rahmen hinaus.
Mit ihrem Vorschlag möchte die Europäische Kommission einen Beitrag leisten, um die Küsten- und Meeresökosysteme besser zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Da die Systeme aufgrund der verstärkten Nutzung sowie der Auswirkungen des Klimawandels zunehmenden Belastungen ausgesetzt seien, bedürfe es hierfür eines integrierten und kohärenten Managements. Hauptzweck der vorgeschlagenen Richtlinie ist daher die Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Meeres- und Küstentätigkeiten sowie die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement erhoben. Er ist der Auffassung, dass der vorgelegte Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, da der EU keine eigene Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung zukommt. Hier liege die Regelungszuständigkeit nach europäischem Recht bei den Mitgliedstaaten. Im vorliegenden Fall bestehe für die Union allenfalls eine Zuständigkeitskompetenz zur Formulierung eines prozeduralen Rahmens. Der Richtlinienvorschlag gehe in relevanten Punkten jedoch weit über diesen Rahmen hinaus.
Mit ihrem Vorschlag möchte die Europäische Kommission einen Beitrag leisten, um die Küsten- und Meeresökosysteme besser zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Da die Systeme aufgrund der verstärkten Nutzung sowie der Auswirkungen des Klimawandels zunehmenden Belastungen ausgesetzt seien, bedürfe es hierfür eines integrierten und kohärenten Managements. Hauptzweck der vorgeschlagenen Richtlinie ist daher die Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Meeres- und Küstentätigkeiten sowie die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement
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