03.05.2013 17:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Erleichterte Zuwanderung von Facharbeitern
Kurzfassung: Erleichterte Zuwanderung von FacharbeiternDer Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Verordnung, mit der die Bundesregierung durch gezielte Zuwanderung den Fachkräftenachwuchs in Deutschland ...
[Bundesrat - 03.05.2013] Erleichterte Zuwanderung von Facharbeitern
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Verordnung, mit der die Bundesregierung durch gezielte Zuwanderung den Fachkräftenachwuchs in Deutschland sichern möchte, nur mit Änderungen zugestimmt. Er möchte erreichen, dass neben dem unterschiedlichen Bedarf in den verschiedenen Branchen auch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Die geplanten Beschränkungen im Bereich der Haushaltshilfen, Saisonarbeiter und Schausteller, nach denen nur noch Unionsbürger in diesen Branchen tätig werden dürfen, lehnen die Länder ab. Zudem sprechen sie sich gegen die geplante Erweiterung der "Au-Pair- Regelung" aus. Grundsätzlich müsse es dabei bleiben, dass Deutsch die Muttersprache mindestens eines Gastelternteils ist. Ansonsten sei der Zweck des Au-Pair-Aufenthalts, der insbesondere in der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse liege, nicht zu erreichen.
Die Republik Korea will der Bundesrat in die Liste der Staaten aufnehmen, deren Angehörige von den Einschränkungen der Beschäftigungsverordnung weitgehend befreit sind, da das Land zu den zehn wichtigsten Handelspartnern Deutschlands außerhalb der EU gehört.
Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um den Fachkräftenachwuchs in Deutschland besser zu sichern. Hierzu soll künftig auch die gezielte Zuwanderung von Facharbeitern aus nicht EU-Staaten zur Aufnahme einer Arbeit möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Berufsabschluss mit einem inländischen Abschluss gleichwertig ist und ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Verordnung, mit der die Bundesregierung durch gezielte Zuwanderung den Fachkräftenachwuchs in Deutschland sichern möchte, nur mit Änderungen zugestimmt. Er möchte erreichen, dass neben dem unterschiedlichen Bedarf in den verschiedenen Branchen auch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Die geplanten Beschränkungen im Bereich der Haushaltshilfen, Saisonarbeiter und Schausteller, nach denen nur noch Unionsbürger in diesen Branchen tätig werden dürfen, lehnen die Länder ab. Zudem sprechen sie sich gegen die geplante Erweiterung der "Au-Pair- Regelung" aus. Grundsätzlich müsse es dabei bleiben, dass Deutsch die Muttersprache mindestens eines Gastelternteils ist. Ansonsten sei der Zweck des Au-Pair-Aufenthalts, der insbesondere in der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse liege, nicht zu erreichen.
Die Republik Korea will der Bundesrat in die Liste der Staaten aufnehmen, deren Angehörige von den Einschränkungen der Beschäftigungsverordnung weitgehend befreit sind, da das Land zu den zehn wichtigsten Handelspartnern Deutschlands außerhalb der EU gehört.
Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um den Fachkräftenachwuchs in Deutschland besser zu sichern. Hierzu soll künftig auch die gezielte Zuwanderung von Facharbeitern aus nicht EU-Staaten zur Aufnahme einer Arbeit möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Berufsabschluss mit einem inländischen Abschluss gleichwertig ist und ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
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