07.05.2013 15:28 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Öffentliche Anhörung: 'Änderung des Telemediengesetzes' und 'Potentiale der WLAN-Netze'
Kurzfassung: Öffentliche Anhörung: "Änderung des Telemediengesetzes" und "Potentiale der WLAN-Netze"Der Unterausschuss Neue Medien thematisiert in einer öffentlichen Anhörung die Voraussetzungen für die Befà ...
[Deutscher Bundestag - 07.05.2013] Öffentliche Anhörung: "Änderung des Telemediengesetzes" und "Potentiale der WLAN-Netze"
Der Unterausschuss Neue Medien thematisiert in einer öffentlichen Anhörung die Voraussetzungen für die Beförderung neuer Geschäftsmodelle im Bereich des mobilen Internets, die gesetzliche Störerhaftung sowie Haftungsunterschiede bei privater bzw. gewerblicher Nutzung offener WLANs.
Die Abgeordneten erörtern Potentiale der WLAN-Netze im Rahmen der digitalen Infrastruktur und informieren sich über den Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und Initiativen zur Gründerförderung. Hierzu wird der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, einen Sachstandbericht der Bundesregierung abgeben.
Als Experten stehen dem Unterausschuss Neue Medien in der Anhörung zur Verfügung:
- Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin
- Dr. Christoph Clément, Kabel Deutschland, München
- Alexander Purreger, FON Wireless, Ltd, London
- Prof. Michael Rotert, eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Grundlage der Anhörung sind der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung" (Drucksache 17/11137) und der Antrag der Fraktion der SPD: "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen" (Drucksache 17/11145).
Die Tagesordnung und weitere Informationen über das Gremium finden Sie sind im Internet unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/a22_neue_medien/tagesordnung/index.html
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens 10. Mai 2013 mit Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Aus¬schusses anzumelden (kulturausschuss@bundestag.de oder Tel. 030- 227-37773). Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Der Unterausschuss Neue Medien thematisiert in einer öffentlichen Anhörung die Voraussetzungen für die Beförderung neuer Geschäftsmodelle im Bereich des mobilen Internets, die gesetzliche Störerhaftung sowie Haftungsunterschiede bei privater bzw. gewerblicher Nutzung offener WLANs.
Die Abgeordneten erörtern Potentiale der WLAN-Netze im Rahmen der digitalen Infrastruktur und informieren sich über den Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und Initiativen zur Gründerförderung. Hierzu wird der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, einen Sachstandbericht der Bundesregierung abgeben.
Als Experten stehen dem Unterausschuss Neue Medien in der Anhörung zur Verfügung:
- Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin
- Dr. Christoph Clément, Kabel Deutschland, München
- Alexander Purreger, FON Wireless, Ltd, London
- Prof. Michael Rotert, eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Grundlage der Anhörung sind der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung" (Drucksache 17/11137) und der Antrag der Fraktion der SPD: "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen" (Drucksache 17/11145).
Die Tagesordnung und weitere Informationen über das Gremium finden Sie sind im Internet unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/a22_neue_medien/tagesordnung/index.html
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens 10. Mai 2013 mit Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Aus¬schusses anzumelden (kulturausschuss@bundestag.de oder Tel. 030- 227-37773). Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
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