[Deutscher Bundestag - 07.05.2013] Öffentliche Anhörung: "Änderung des Telemediengesetzes" und "Potentiale der WLAN-Netze"
Der Unterausschuss Neue Medien thematisiert in einer öffentlichen Anhörung die Voraussetzungen für die Beförderung neuer Geschäftsmodelle im Bereich des mobilen Internets, die gesetzliche Störerhaftung sowie Haftungsunterschiede bei privater bzw. gewerblicher Nutzung offener WLANs.
Die Abgeordneten erörtern Potentiale der WLAN-Netze im Rahmen der digitalen Infrastruktur und informieren sich über den Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und Initiativen zur Gründerförderung. Hierzu wird der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, einen Sachstandbericht der Bundesregierung abgeben.
Als Experten stehen dem Unterausschuss Neue Medien in der Anhörung zur Verfügung:
- Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin
- Dr. Christoph Clément, Kabel Deutschland, München
- Alexander Purreger, FON Wireless, Ltd, London
- Prof. Michael Rotert, eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Grundlage der Anhörung sind der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung" (Drucksache 17/11137) und der Antrag der Fraktion der SPD: "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen" (Drucksache 17/11145).
Die Tagesordnung und weitere Informationen über das Gremium finden Sie sind im Internet unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/a22_neue_medien/tagesordnung/index.htmlInteressierte Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens 10. Mai 2013 mit Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Aus¬schusses anzumelden (kulturausschuss@bundestag.de oder Tel. 030- 227-37773). Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.