13.05.2013 09:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)
Die Realität taugt weit weniger zur Schlagzeile
Kurzfassung: Die Realität taugt weit weniger zur SchlagzeileImmer mehr Niedriglöhne, Aufstocker, Befristungen, Zeitarbeit, Werkverträge, Minijobs - so wird der deutsche Arbeitsmarkt zuweilen charakterisiert. Do ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 13.05.2013] Die Realität taugt weit weniger zur Schlagzeile
Immer mehr Niedriglöhne, Aufstocker, Befristungen, Zeitarbeit, Werkverträge, Minijobs - so wird der deutsche Arbeitsmarkt zuweilen charakterisiert. Doch dieses Bild wird der Realität nicht gerecht. Politik und Medien sollten sich um ein realistischeres Bild bemühen und nicht nur auf die reißerische Schlagzeile schielen.
Es ist zwar richtig, dass der Anteil des Niedriglohnsektors am gesamten Arbeitsmarkt angestiegen ist. Allerdings sind im Niedriglohnsektor viele Jobs für Menschen entstanden, die vorher keine Chance am Arbeitsmarkt hatten. Die zusätzliche Beschäftigung im Niedriglohnbereich verdrängte entsprechend nicht besser bezahlte Beschäftigungsverhältnisse. Denn diese konnten anteilsmäßig ebenfalls zulegen.
Nur 17 Prozent der Niedriglohnbezieher sind gleichzeitig auch arm. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Aufstocker, also der Arbeitnehmer, die ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II ergänzen müssen, nimmt außerdem beständig ab. Nur 290.000 Vollzeitbeschäftigte müssen momentan beim Job-Center Unterstützung beantragen. Das sind 1,4 Prozent der Vollzeitbeschäftigten insgesamt und 50.000 weniger als noch vor vier Jahren.
Auch Befristungen und Mini-Jobs nehmen - anders als im New-Economy-Boom der Jahre 1998 bis 2000 - keineswegs immer weiter zu. Vielmehr bleibt die Anzahl beider Beschäftigungsformen stabil. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zum Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre haben weder Mini-Jobs noch befristete Beschäftigungsverhältnisse etwas beigetragen.
Die Zeitarbeit wächst im Trend tatsächlich an. Doch es gibt keinen Grund, Zeitarbeit als minderwertige, prekäre Beschäftigung anzusehen. Zeitarbeitnehmer sind vollwertige Arbeitnehmer, überwiegend sozialversicherungspflichtig und unbefristet vollzeitbeschäftigt, mit den gleichen Rechten etwa des Kündigungsschutzgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wie Arbeitnehmer in anderen Branchen.
Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124
Immer mehr Niedriglöhne, Aufstocker, Befristungen, Zeitarbeit, Werkverträge, Minijobs - so wird der deutsche Arbeitsmarkt zuweilen charakterisiert. Doch dieses Bild wird der Realität nicht gerecht. Politik und Medien sollten sich um ein realistischeres Bild bemühen und nicht nur auf die reißerische Schlagzeile schielen.
Es ist zwar richtig, dass der Anteil des Niedriglohnsektors am gesamten Arbeitsmarkt angestiegen ist. Allerdings sind im Niedriglohnsektor viele Jobs für Menschen entstanden, die vorher keine Chance am Arbeitsmarkt hatten. Die zusätzliche Beschäftigung im Niedriglohnbereich verdrängte entsprechend nicht besser bezahlte Beschäftigungsverhältnisse. Denn diese konnten anteilsmäßig ebenfalls zulegen.
Nur 17 Prozent der Niedriglohnbezieher sind gleichzeitig auch arm. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Aufstocker, also der Arbeitnehmer, die ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II ergänzen müssen, nimmt außerdem beständig ab. Nur 290.000 Vollzeitbeschäftigte müssen momentan beim Job-Center Unterstützung beantragen. Das sind 1,4 Prozent der Vollzeitbeschäftigten insgesamt und 50.000 weniger als noch vor vier Jahren.
Auch Befristungen und Mini-Jobs nehmen - anders als im New-Economy-Boom der Jahre 1998 bis 2000 - keineswegs immer weiter zu. Vielmehr bleibt die Anzahl beider Beschäftigungsformen stabil. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zum Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre haben weder Mini-Jobs noch befristete Beschäftigungsverhältnisse etwas beigetragen.
Die Zeitarbeit wächst im Trend tatsächlich an. Doch es gibt keinen Grund, Zeitarbeit als minderwertige, prekäre Beschäftigung anzusehen. Zeitarbeitnehmer sind vollwertige Arbeitnehmer, überwiegend sozialversicherungspflichtig und unbefristet vollzeitbeschäftigt, mit den gleichen Rechten etwa des Kündigungsschutzgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wie Arbeitnehmer in anderen Branchen.
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