15.05.2013 11:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP

WOLFF: NSU-Prozess - Rechtsstaatliches Verfahren akzeptieren

Kurzfassung: WOLFF: NSU-Prozess - Rechtsstaatliches Verfahren akzeptieren Anlässlich der Diskussion um den Prozess am OLG München gegen Beate Zschäpe erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht ...
[FDP - 15.05.2013] WOLFF: NSU-Prozess - Rechtsstaatliches Verfahren akzeptieren

Anlässlich der Diskussion um den Prozess am OLG München gegen Beate Zschäpe erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion und FDP-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Hartfrid WOLFF:
Es ist verständlich, dass im Vorfeld des Prozesses und im Prozess selbst die Emotionen - vor allem bei Angehörigen der Opfer - hochschlagen. Es wäre aber wünschenswert, wenn alle Prozessbeteiligten, Beobachter und Interessengruppen verbale Zurückhaltung üben würden. Es ist erschreckend und traurig, dass das Gespür für rechtsstaatliche Prinzipen und Prozessabläufe bei manchen verloren zu gehen drohen.
Beate Zschäpe steht nicht als Schuldige vor diesem Gericht, sondern als Angeklagte, deren Schuld erst noch festgestellt werden muss. Dazu dient eben ein Prozess, der an sich keine Kompensation für die jahrelange Trauer, Sorge, Angst oder falschen Verdächtigungen der Opfer-Angehörigen bieten kann. In München gilt es, zweifelsfrei festzustellen, ob Beate Zschäpe und die Mitangeklagten im Sinne der Anklage schuldig sind oder nicht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ein Angeklagter hat Rechte, die er wahrnehmen kann, und es wäre zu begrüßen, wenn das auch medial vermittelt würde. Verunglimpfende Angriffe auf Verteidiger, die grundgesetzlich geschützte Rechte ihrer Mandantin wahrnehmen, zeigen, dass verbreitet Nachholbedarf in Sachen gelebter Rechtsstaatlichkeit besteht.
Wir alle hätten uns einen anderen Ablauf der Zulassung der Medienberichterstatter bei diesem Prozess gewünscht. Aber es ist eben so, dass ein Prozess sich nicht primär medialen Regeln und Ansprüchen zu beugen hat. Öffentlichkeit ist in einem Gerichtssaal an sich auch schon hergestellt, wenn fünf Freizeitzuhörer anwesend sein können.
Der Ruf nach Videoübertragungen ist verständlich und muss geklärt werden. Zur Fairness in der Berichterstattung gehört aber bei aller Kritik auch, dass es gilt, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, um Revisionsgründe zu vermeiden. Wir sollten immer daran denken, es stehen Menschen vor Gericht, über die entschieden wird. Entscheidend ist ein rechtsstaatliches Verfahren, und das gilt es, zu akzeptieren.

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