23.05.2013 13:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vorgestellt: Kein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur
Kurzfassung: Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vorgestellt: Kein generelles Systemversagen der deutschen SicherheitsarchitekturBundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und der Vors ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 23.05.2013] Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vorgestellt: Kein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der 197. Sitzung der Innenministerkonferenz den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vorgestellt.
Die paritätisch aus Bund und Ländern besetzte Kommission konstituierte sich im Februar 2012 und hat der Innenministerkonferenz am 23. Mai 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Auftrag der Kommission war die Analyse und Bewertung der Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander und mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus, und die Unterbreitung von Vorschlägen für die Optimierung ihrer Zusammenarbeit.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärte dazu: "Aufgabe der Kommission ist es gewesen, die Sicherheitsarchitektur in unserem Land und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden zu analysieren und mögliche Schwachstellen zu finden. Dabei ging es darum, mögliche strukturelle Mängel auszumachen und Empfehlungen für Verbesserungen zu entwickeln."
Die Kommission verstand sich als wichtige Klammer zwischen den Aufklärungsbemühungen der Regierungen von Bund und Ländern. Eingeflossen in die Überlegungen der Kommission sind auch bisher vorliegende Erkenntnisse der NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Im Wesentlichen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht festgestellt werden konnte, gleichwohl hat nach ihrer Ansicht eine Reihe von Sicherungsfunktionen im System versagt. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes als Konsequenz aus dem NSU-Komplex hält sie für nicht geboten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Ich teile die Auffassung der Bund-Länder-Kommission, dass der Verfassungsschutz in Deutschland eine absolut notwendige Institution ist und bleibt."
Dennoch gilt es aus Sicht der Bund-Länder-Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Im Fokus stand dabei zunächst die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Hierzu enthält der Abschlussbericht Empfehlungen sowohl zur Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle als auch zur Stärkung des gesamten Verfassungsschutzverbundes. Aus Sicht der Kommission muss die gesetzliche Verpflichtung zum gegenseitigen Informationsaustausch bedeutend ausgewei-tet werden.
Allerdings gab es nach Einschätzung der Bund-Länder-Kommission im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, sondern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite.
Die Vorschläge der Kommission beinhalten daher u. a. auch Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. So müssen die gesetzlich vorgesehenen Informationsverpflichtungen der Staatsanwaltschaften gegenüber den Verfassungsschutzbehörden in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Zuständigkeit des GBA angeregt.
Nicht zuletzt spricht sich die Kommission für eine grundsätzliche Beibehaltung des V-Mannes als wichtiges Mittel der Informationsgewinnung aus, empfiehlt jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für solche Einsätze. Diese Empfehlungen beinhalten auch Vorschläge für eine differenzierte Regelung des Quellenschutzes im Sinne einer größeren Öffnung der Verfassungsschutzbehörden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt dazu: "Der Bericht der Bund-Länder-Kommission enthällt wertvolle und bedenkenswerte Empfehlungen. Dies gilt ganz besonders für eine intensivere Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden, worauf sich viele der Verbesserungsvorschläge der Kommission beziehen. Dabei hat die Kommission Verfassungsschutzbehörden, Polizei und die Justizbehörden näher beleuchtet und konkrete Vorschläge entwickelt."
Die Kommission ist sich sicher, dass die von ihr entwickelten Empfehlungen zur Sicherheitsarchitektur geeignet sind, Verbesserungen - vor allem bei der Verhinderung und Aufklärung extremistisch motivierter Straftaten - herbeizuführen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich betonte: "Bei dem bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess für den gesamten Verfassungsschutz werden die Kommissionsempfehlungen im weiteren Meinungsbildungsprozess umfassend Berücksichtigung finden."
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
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Telefax: 01888 681-2926
Mail: poststelle@bmi.bund.de
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Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der 197. Sitzung der Innenministerkonferenz den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vorgestellt.
Die paritätisch aus Bund und Ländern besetzte Kommission konstituierte sich im Februar 2012 und hat der Innenministerkonferenz am 23. Mai 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Auftrag der Kommission war die Analyse und Bewertung der Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander und mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus, und die Unterbreitung von Vorschlägen für die Optimierung ihrer Zusammenarbeit.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärte dazu: "Aufgabe der Kommission ist es gewesen, die Sicherheitsarchitektur in unserem Land und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden zu analysieren und mögliche Schwachstellen zu finden. Dabei ging es darum, mögliche strukturelle Mängel auszumachen und Empfehlungen für Verbesserungen zu entwickeln."
Die Kommission verstand sich als wichtige Klammer zwischen den Aufklärungsbemühungen der Regierungen von Bund und Ländern. Eingeflossen in die Überlegungen der Kommission sind auch bisher vorliegende Erkenntnisse der NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Im Wesentlichen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht festgestellt werden konnte, gleichwohl hat nach ihrer Ansicht eine Reihe von Sicherungsfunktionen im System versagt. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes als Konsequenz aus dem NSU-Komplex hält sie für nicht geboten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Ich teile die Auffassung der Bund-Länder-Kommission, dass der Verfassungsschutz in Deutschland eine absolut notwendige Institution ist und bleibt."
Dennoch gilt es aus Sicht der Bund-Länder-Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Im Fokus stand dabei zunächst die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Hierzu enthält der Abschlussbericht Empfehlungen sowohl zur Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle als auch zur Stärkung des gesamten Verfassungsschutzverbundes. Aus Sicht der Kommission muss die gesetzliche Verpflichtung zum gegenseitigen Informationsaustausch bedeutend ausgewei-tet werden.
Allerdings gab es nach Einschätzung der Bund-Länder-Kommission im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, sondern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite.
Die Vorschläge der Kommission beinhalten daher u. a. auch Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. So müssen die gesetzlich vorgesehenen Informationsverpflichtungen der Staatsanwaltschaften gegenüber den Verfassungsschutzbehörden in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Zuständigkeit des GBA angeregt.
Nicht zuletzt spricht sich die Kommission für eine grundsätzliche Beibehaltung des V-Mannes als wichtiges Mittel der Informationsgewinnung aus, empfiehlt jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für solche Einsätze. Diese Empfehlungen beinhalten auch Vorschläge für eine differenzierte Regelung des Quellenschutzes im Sinne einer größeren Öffnung der Verfassungsschutzbehörden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt dazu: "Der Bericht der Bund-Länder-Kommission enthällt wertvolle und bedenkenswerte Empfehlungen. Dies gilt ganz besonders für eine intensivere Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden, worauf sich viele der Verbesserungsvorschläge der Kommission beziehen. Dabei hat die Kommission Verfassungsschutzbehörden, Polizei und die Justizbehörden näher beleuchtet und konkrete Vorschläge entwickelt."
Die Kommission ist sich sicher, dass die von ihr entwickelten Empfehlungen zur Sicherheitsarchitektur geeignet sind, Verbesserungen - vor allem bei der Verhinderung und Aufklärung extremistisch motivierter Straftaten - herbeizuführen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich betonte: "Bei dem bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess für den gesamten Verfassungsschutz werden die Kommissionsempfehlungen im weiteren Meinungsbildungsprozess umfassend Berücksichtigung finden."
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