29.05.2013 11:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Kabinett nimmt Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis: Klares Ja zum Verfassungsschutz
Kurzfassung: Kabinett nimmt Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis: Klares Ja zum VerfassungsschutzDas Bundeskabinett hat heute bei seiner Sitzung den Abschlussbericht der Bund ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 29.05.2013] Kabinett nimmt Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis: Klares Ja zum Verfassungsschutz
Das Bundeskabinett hat heute bei seiner Sitzung den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis genommen und den wichtigen Beitrag dieser von Bund und Ländern paritätisch besetzten Experten-Kommission gewürdigt. Die Einsetzung wurde von allen demokratischen Parteien getragen.
Die Bundesregierung sieht sich durch die Ergebnisse der Bund-Länder Kommission bestätigt, dass der Verfassungsschutz in Deutschland absolut notwendig ist und bleibt. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht festgestellt werden konnte, allerdings hat nach ihrer Ansicht eine Reihe von Sicherungsfunktionen im System versagt. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes als Konsequenz aus dem NSU-Komplex hält sie für nicht geboten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Ich teile die Auffassung der Bund-Länder-Kommission, dass der Verfassungsschutz in Deutschland eine unverzichtbare Institution ist und bleibt."
Auftrag der Kommission war die Analyse und Bewertung der Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander und mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des
gewaltbereiten Extremismus, und die Unterbreitung von Vorschlägen für die Optimierung ihrer Zusammenarbeit.
Aus Sicht der Bund-Länder-Kommission gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Hierzu enthält der Abschlussbericht Empfehlungen sowohl zur Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle als auch zur Stärkung des gesamten Verfassungsschutzverbundes. Aus Sicht der Kommission muss die gesetzliche Verpflichtung zum gegenseitigen Informationsaustausch bedeutend ausgeweitet werden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt dazu: "Der Bericht der Bund-Länder-Kommission enthällt wertvolle und bedenkenswerte Empfehlungen. Dies gilt ganz besonders für eine intensivere Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden, worauf sich viele der Verbesserungsvorschläge der Kommission beziehen. Dabei hat die Kommission Verfassungsschutzbehörden, Polizei und die Justizbehörden näher beleuchtet und konkrete Vorschläge entwickelt."
Die Vorschläge der Kommission beinhalten u. a. auch Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. So müssen die gesetzlich vorgesehenen Informationsverpflichtungen der Staatsanwaltschaften gegenüber den Verfassungsschutzbehörden in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Zuständigkeit des GBA angeregt.
Nach Einschätzung der Bund-Länder-Kommission gab es im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, sondern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite.
Die Kommission sprach sich auch für eine grundsätzliche Beibehaltung des V-Mannes als wichtiges Mittel der Informationsgewinnung aus, empfiehlt jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für solche Einsätze. Diese Empfehlungen beinhalten auch Vorschläge für eine differenzierte Regelung des Quellenschutzes im Sinne einer größeren Öffnung der Verfassungsschutzbehörden.
Die Kommission ist sich sicher, dass die von ihr entwickelten Empfehlungen zur Sicherheitsarchitektur geeignet sind, Verbesserungen - vor allem bei der Verhinderung und Aufklärung extremistisch motivierter Straftaten - herbeizuführen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich betonte: "Bei dem bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess für den gesamten Verfassungsschutz werden die Kommissionsempfehlungen im weiteren Meinungsbildungsprozess umfassend Berücksichtigung finden."
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: 01888 681-0
Telefax: 01888 681-2926
Mail: poststelle@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute bei seiner Sitzung den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis genommen und den wichtigen Beitrag dieser von Bund und Ländern paritätisch besetzten Experten-Kommission gewürdigt. Die Einsetzung wurde von allen demokratischen Parteien getragen.
Die Bundesregierung sieht sich durch die Ergebnisse der Bund-Länder Kommission bestätigt, dass der Verfassungsschutz in Deutschland absolut notwendig ist und bleibt. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht festgestellt werden konnte, allerdings hat nach ihrer Ansicht eine Reihe von Sicherungsfunktionen im System versagt. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes als Konsequenz aus dem NSU-Komplex hält sie für nicht geboten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Ich teile die Auffassung der Bund-Länder-Kommission, dass der Verfassungsschutz in Deutschland eine unverzichtbare Institution ist und bleibt."
Auftrag der Kommission war die Analyse und Bewertung der Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder untereinander und mit den Bundesbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung des
gewaltbereiten Extremismus, und die Unterbreitung von Vorschlägen für die Optimierung ihrer Zusammenarbeit.
Aus Sicht der Bund-Länder-Kommission gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Hierzu enthält der Abschlussbericht Empfehlungen sowohl zur Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle als auch zur Stärkung des gesamten Verfassungsschutzverbundes. Aus Sicht der Kommission muss die gesetzliche Verpflichtung zum gegenseitigen Informationsaustausch bedeutend ausgeweitet werden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt dazu: "Der Bericht der Bund-Länder-Kommission enthällt wertvolle und bedenkenswerte Empfehlungen. Dies gilt ganz besonders für eine intensivere Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden, worauf sich viele der Verbesserungsvorschläge der Kommission beziehen. Dabei hat die Kommission Verfassungsschutzbehörden, Polizei und die Justizbehörden näher beleuchtet und konkrete Vorschläge entwickelt."
Die Vorschläge der Kommission beinhalten u. a. auch Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. So müssen die gesetzlich vorgesehenen Informationsverpflichtungen der Staatsanwaltschaften gegenüber den Verfassungsschutzbehörden in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Zuständigkeit des GBA angeregt.
Nach Einschätzung der Bund-Länder-Kommission gab es im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, sondern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite.
Die Kommission sprach sich auch für eine grundsätzliche Beibehaltung des V-Mannes als wichtiges Mittel der Informationsgewinnung aus, empfiehlt jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für solche Einsätze. Diese Empfehlungen beinhalten auch Vorschläge für eine differenzierte Regelung des Quellenschutzes im Sinne einer größeren Öffnung der Verfassungsschutzbehörden.
Die Kommission ist sich sicher, dass die von ihr entwickelten Empfehlungen zur Sicherheitsarchitektur geeignet sind, Verbesserungen - vor allem bei der Verhinderung und Aufklärung extremistisch motivierter Straftaten - herbeizuführen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich betonte: "Bei dem bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess für den gesamten Verfassungsschutz werden die Kommissionsempfehlungen im weiteren Meinungsbildungsprozess umfassend Berücksichtigung finden."
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