05.06.2013 14:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Visa-Warndatei nimmt Betrieb auf
Kurzfassung: Visa-Warndatei nimmt Betrieb aufDas Bundesverwaltungsamt hat Anfang diesen Monats die Visa-Warndatei in Betrieb genommen. Sie wird die Visumbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen und die Entscheidun ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 05.06.2013] Visa-Warndatei nimmt Betrieb auf
Das Bundesverwaltungsamt hat Anfang diesen Monats die Visa-Warndatei in Betrieb genommen. Sie wird die Visumbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen und die Entscheidung über die Erteilung eines Visums auf eine breitere Grundlage stellen.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärte aus diesem Anlass: "Die Inbetriebnahme der Visa-Warndatei ist das erfolgreiche Ergebnis langjähriger Bemühungen, die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten sinnvoll zu ergänzen. Die Datei wird uns helfen, Visummissbrauch künftig noch besser bekämpfen zu können. So werden die Visumbehörden beispielsweise Informationen über Visumantragsteller und Einlader, die wegen Menschenhandels verurteilt sind, künftig automatisiert erhalten. Erkenntnisse, die unter Umständen bislang nur einer Auslandsvertretung vorlagen, werden zudem jeder Visumbehörde zugänglich gemacht."
Die Visa-Warndatei wird in erster Linie die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten. Eine Ausnahme gilt lediglich für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen, die mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit konkreten sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind.
Zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Visa-Warndatei ist auch ein Verfahren für einen Abgleich von bestimmten Daten aus dem Visumverfahren für Sicherheitszwecke an den Start gegangen. In diesem Datenabgleichverfahren werden in einer eigenen Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen. Durch den automatisierten Abgleich wird eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen. Auf diese Weise wird auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren Rechnung getragen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: 01888 681-0
Telefax: 01888 681-2926
Mail: poststelle@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Das Bundesverwaltungsamt hat Anfang diesen Monats die Visa-Warndatei in Betrieb genommen. Sie wird die Visumbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen und die Entscheidung über die Erteilung eines Visums auf eine breitere Grundlage stellen.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärte aus diesem Anlass: "Die Inbetriebnahme der Visa-Warndatei ist das erfolgreiche Ergebnis langjähriger Bemühungen, die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten sinnvoll zu ergänzen. Die Datei wird uns helfen, Visummissbrauch künftig noch besser bekämpfen zu können. So werden die Visumbehörden beispielsweise Informationen über Visumantragsteller und Einlader, die wegen Menschenhandels verurteilt sind, künftig automatisiert erhalten. Erkenntnisse, die unter Umständen bislang nur einer Auslandsvertretung vorlagen, werden zudem jeder Visumbehörde zugänglich gemacht."
Die Visa-Warndatei wird in erster Linie die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten. Eine Ausnahme gilt lediglich für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen, die mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit konkreten sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind.
Zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Visa-Warndatei ist auch ein Verfahren für einen Abgleich von bestimmten Daten aus dem Visumverfahren für Sicherheitszwecke an den Start gegangen. In diesem Datenabgleichverfahren werden in einer eigenen Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen. Durch den automatisierten Abgleich wird eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen. Auf diese Weise wird auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren Rechnung getragen.
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