07.06.2013 16:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Mehr Rechte für Bankenaufsicht
Kurzfassung: Mehr Rechte für BankenaufsichtDie Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Fi ...
[Bundesrat - 07.06.2013] Mehr Rechte für Bankenaufsicht
Die Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, bei denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die möglichen Maßnahmen sollen bis zum Entzug der Erlaubnis gehen können.
Zur Begründung führen sie aus, dass teilweise von Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um Steuerstraftaten vorzubeugen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Telefax: 01888/9100-198
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Die Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, bei denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die möglichen Maßnahmen sollen bis zum Entzug der Erlaubnis gehen können.
Zur Begründung führen sie aus, dass teilweise von Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um Steuerstraftaten vorzubeugen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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