07.06.2013 17:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Neues Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden
Kurzfassung: Neues Justizkostenrecht muss nachverhandelt werdenDer Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den - derzeit star ...
[Bundesrat - 07.06.2013] Neues Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den - derzeit stark defizitären - Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Mit der gleichen Begründung verwies der Bundesrat auch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilferechts (Drucksache 382/13) in den Vermittlungsausschuss.
Das Gesetz soll die 2001 begonnene und 2004 fortgesetzte Modernisierung des Justizkostenrechts abschließen. Hierzu ersetzt der Bundestag die bisher geltende Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz und entwickelt die aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung weiter. Zudem sollen zum Beispiel die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
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Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den - derzeit stark defizitären - Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Mit der gleichen Begründung verwies der Bundesrat auch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilferechts (Drucksache 382/13) in den Vermittlungsausschuss.
Das Gesetz soll die 2001 begonnene und 2004 fortgesetzte Modernisierung des Justizkostenrechts abschließen. Hierzu ersetzt der Bundestag die bisher geltende Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz und entwickelt die aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung weiter. Zudem sollen zum Beispiel die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
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