07.06.2013 16:31 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Länder fordern Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Kurzfassung: Länder fordern Neuausrichtung der öffentlich geförderten BeschäftigungDer Bundesrat möchte mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungs ...
[Bundesrat - 07.06.2013] Länder fordern Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Der Bundesrat möchte mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen. Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gibt, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat möchte mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen. Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gibt, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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