07.06.2013 17:29 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Altersgeld für Beamte vorerst gestoppt
Kurzfassung: Altersgeld für Beamte vorerst gestopptDer Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz, das dazu dienen soll, die Mobilität und Flexibilität von Beamten zu erhöhen und den Austausch mit der ...
[Bundesrat - 07.06.2013] Altersgeld für Beamte vorerst gestoppt
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz, das dazu dienen soll, die Mobilität und Flexibilität von Beamten zu erhöhen und den Austausch mit der Wirtschaft zu fördern, in den Vermittlungsausschuss geschickt. Er möchte durch Klarstellungen im Gesetz ausschließen, dass sich der Bund - zum Beispiel in Fällen, in denen Altersgeld und Mindestruhegehalt zusammentreffen - auf Kosten anderer Dienstherrn finanziell entlastet. Zudem sei klarzustellen, dass sich die Vorschriften über die Verteilung der Versorgungslasten nur auf bundesinterne Fälle beziehen.
Das Gesetz soll die mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abbauen, die bei vorzeitigem Ausscheiden von Beamten aus dem Bundesdienst entstehen. Vorgesehen ist daher, vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidenden Beamten einen Anspruch auf die Gewährung eines sogenannten Altersgelds einzuräumen.
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Telefax: 01888/9100-198
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz, das dazu dienen soll, die Mobilität und Flexibilität von Beamten zu erhöhen und den Austausch mit der Wirtschaft zu fördern, in den Vermittlungsausschuss geschickt. Er möchte durch Klarstellungen im Gesetz ausschließen, dass sich der Bund - zum Beispiel in Fällen, in denen Altersgeld und Mindestruhegehalt zusammentreffen - auf Kosten anderer Dienstherrn finanziell entlastet. Zudem sei klarzustellen, dass sich die Vorschriften über die Verteilung der Versorgungslasten nur auf bundesinterne Fälle beziehen.
Das Gesetz soll die mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abbauen, die bei vorzeitigem Ausscheiden von Beamten aus dem Bundesdienst entstehen. Vorgesehen ist daher, vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidenden Beamten einen Anspruch auf die Gewährung eines sogenannten Altersgelds einzuräumen.
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