Urheberrechtsverletzung

eBay und das Wettbewerbsrecht
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Der Dauerbrenner ist dabei die Vorhaltung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Anbieterkennzeichnung, aber ebenso der Ausweis einer aktuellen und rechtswirksamen Widerrufsbelehrung. Nicht zu vergessen sind schließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die aus zahlreichen Klauseln bestehen, die jede für sich der geltenden Rechtslage entsprechen muss. ... weiter lesen Quelle
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