14.06.2013 18:46 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Kanzlei Björn Wrase
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Ein Evergreen ist hierbei das Vorhalten einer rechtsgültigen Anbieterkennzeichnung, aber auch ddas Ausweisen einer aktuellen, umfassenden und vor allem rechtlich gültigen Widerrufsbelehrung. Last but not least sind es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aus einer Vielzahl verschiedener Klauseln bestehen, die jede für sich der geltenden Rechtssprechung gegenüber bestehen muss.
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